Betriebliche Altersvorsorge: Auch Unternehmen können profitieren
In Zeiten unsicherer Renten machen sich viele Menschen Sorgen um ihre finanzielle Zukunft und entscheiden sich, die Altersvorsorge zum Teil in die eigene Hand zu nehmen. Neben privaten Vorsorgemöglichkeiten gewinnt deshalb auch die betriebliche Altersvorsorge für viele Arbeitnehmer an Bedeutung. Aber auch für dich als Arbeitgeber kann es durchaus Vorteile haben, eine Betriebsrente anzubieten. In diesem Artikel erfährst du mehr über die Themen Altersversorgung, Entgeltumwandlung, Direktversicherungen und die verschiedenen Durchführungswege sowie rechtliche Grundlagen rund um die betriebliche Rente.
Was genau ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz auch bAV genannt, handelt es sich um ein Vorsorgemodell für Arbeitnehmer, bei dem ein bestimmter Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Neben den ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Beiträgen an die Pflege- und Rentenversicherung bauen Arbeitnehmer auf diese Weise zusätzliche Rücklagen für das Alter auf, die je nach Modell Leistungen im Alter, bei Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene im Todesfall vorsehen. So soll die finanzielle Belastung im Alter oder in Notfällen verringert werden.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts über eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen (§ 1a BetrAVG). Arbeitgeber sind zwar nicht verpflichtet, eine vollständig arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente einzurichten, müssen aber die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung anbieten. Im öffentlichen Dienst ist eine bAV meist im Tarifvertrag geregelt und vorgeschrieben.
Entscheidest du dich für eine betriebliche Vorsorge, muss diese natürlich in einem rechtlich gültigen Vertrag festgehalten werden. In Deutschland stehen dir verschiedene Möglichkeiten und Durchführungswege zur betrieblichen Altersvorsorge zur Auswahl. Besonders häufig wird sie über eine Direktversicherung umgesetzt. Dabei nutzen viele Arbeitnehmer die sogenannte Entgeltumwandlung und zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in die Vorsorge ein. Insgesamt gibt es fünf sogenannte Durchführungswege, die bezüglich der Betriebsrente Anwendung finden können:
- Direktzusage/Pensionszusage
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Leitest du ein tarifgebundenes Unternehmen, steht dir eventuell auch das Sozialpartnermodell bereit. Allerdings spielt das für viele kleine und mittlere Unternehmen bislang nur eine geringe Rolle.
Bietest du eine bAV an, gilt diese nicht automatisch für die gesamte Belegschaft. Grundsätzlich haben die folgenden Arbeitnehmer und Personengruppen in deinem Unternehmen einen Anspruch auf den Bezug einer betrieblichen Altersvorsorge:
- Angestellte
- Auszubildende
- Gesellschafter
- Geschäftsführer
- Vorstandsmitglieder
Das sind die gesetzlichen Grundlagen für eine bAV
Bezüglich der Altersvorsorge durch den Betrieb sind die Einzelheiten in § 1 der BetrAVG beziehungsweise § 1a der BetrAVG geregelt. Auch das Einkommenssteuergesetz § 3 Nr. 63 EStG befasst sich mit der Betriebsrente: Es sieht beispielsweise vor, dass der steuerfreie Höchstbetrag seit 2026 bei 676 Euro liegt. In der Praxis bedeutet dies, dass du Beiträge bis zu dieser Höhe ohne Abzüge für die Steuern in die bAV einzahlen kannst.
Wählst du die Varianten Direktzusage oder Unterstützungskasse, gibt es sogar keinerlei steuerliche Grenzen; allerdings musst du die sozialversicherungsfreie Grenze der Beiträge von 338 Euro beachten. Alle genannten Werte orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung.
Um die betriebliche Altersversorgung besser zu regeln und vorteilhafter für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gestalten, gilt seit 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das 2026 durch weitere Punkte ergänzt wurde. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem die folgenden Ergänzungen hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses und der Steuern vorgenommen:
- Die Grenze der steuerfreien Entgeltumwandlung wuchs von 4 auf 8 Prozent.
- Bei versicherungsförmigen Durchführungswegen zahlst du als Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent.
- Auch nicht tarifgebundene Unternehmen können eine Betriebsrente einführen.
- Die Pensionskassen erhalten mehr Spielraum für die Kapitalanlage.
Betriebliche Altersvorsorge: Welche Vorteile hast du als Arbeitgeber?
Die Vorteile einer bAV für die Mitarbeiter eines Unternehmens liegen auf der Hand: Zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhalten sie bei Renteneintritt oder auch im Invaliditätsfall eine zusätzliche Altersversorgung, welche die finanzielle Belastung deutlich reduzieren kann.
Aber auch für dich als Arbeitgeber kann es sinnvoll sein, deiner Belegschaft eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. So kann zum Beispiel der Anteil zur Sozialversicherung verringert werden. Zudem gelten die im Rahmen einer bAV abgeführten Beträge als Betriebsausgaben, was wiederum bedeutet, dass deine Steuerlast sinkt (alternativ kannst du unter Umständen Steuerrückstellungen bilden).
Neben diesen finanziellen Vorteilen ist aber auch der Effekt auf die Mitarbeiterbindung nicht zu unterschätzen: Viele Angestellte empfinden eine betriebliche Altersvorsorge als Zeichen von Wertschätzung und langfristiger Planungssicherheit, wenn ihr Arbeitgeber sich Gedanken um ihre Altersversorgung macht. Da die Themen Rente und drohende Altersarmut in vielen Köpfen präsent sind, steigerst du mit einer betrieblichen Altersvorsorge auch die Attraktivität deines Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt. Für viele Bewerber, die einen neuen Arbeitsplatz suchen, kann die betriebliche Altersvorsorge ein zusätzlicher Anreiz bei der Arbeitgeberwahl sein.
Hat eine bAV aus Arbeitgebersicht auch Nachteile?
Grundsätzlich ist eine betriebliche Altersvorsorge für alle beteiligten Parteien eine sinnvolle Maßnahme. Allerdings gilt dies aus Perspektive des Arbeitgebers nicht uneingeschränkt: Vor allem zu Beginn der Einführung einer bAV musst du mit zusätzlichem Organisationsaufwand rechnen, ebenso wie mit Kosten, die durch Verwaltung, Schulungen und ähnliche Faktoren entstehen. Unterlaufen dir bei der Einführung oder Umsetzung der Betriebsrente Fehler, kann es finanzielle Folgen haben, etwa durch Nachzahlungen oder rechtliche Auseinandersetzungen.
Nicht zuletzt besteht das sogenannte Insolvenzrisiko: Je nach gewähltem Durchführungsweg können bei einer Insolvenz des Versorgungsträgers zusätzliche Verpflichtungen auf den Arbeitgeber zukommen. Teilweise greift jedoch auch die Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
Fazit: Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für alle
Eine betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel auch aus Arbeitgebersicht lohnenswert: Du stärkst die Attraktivität deines Unternehmens, bietest Anreize für Jobsuchende, förderst die Mitarbeiterbindung und profitierst je nach Modell von einer reduzierten Steuerlast.
Allerdings solltest du den Durchführungsweg der bAV nicht leichtfertig auswählen: Experten raten dazu, sich vor dem Unterzeichnen eines Vertrags möglichst genau mit Faktoren wie dem Arbeitgeberzuschuss, den Steuern und dem Anspruch deiner Angestellten etwa im Rahmen eines Pensionsfonds auseinanderzusetzen. Auf diese Weise kannst du ermitteln, ob eine Betriebsrente das Richtige für dein Unternehmen ist und welche Option sich am besten eignet. Nicht immer ist etwa die beliebte Entgeltumwandlung auch die beste Variante. Die Wahl hängt von der Unternehmensgröße, der Belegschaft und dem gewünschten Vorsorgemodell ab. An dieser Stelle kann eine fachkundige Beratung sinnvoll sein, vor allem dann, wenn du dich (noch) nicht mit der bAV und den rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen auskennst.