Wenn du als Minijobberin oder Minijobber arbeitest, kann die Erhöhung der Gehaltsgrenze eine Auswirkung auf deine monatliche Maximal-Stundenzahl haben.
Ein Blick in die Zukunft: Der gesetzliche Mindestlohn soll weiter steigen. Ab 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen, die Minijob-Grenze würde dann bei 556 Euro pro Monat liegen.
Durch das Elterngeld bekommen Eltern mit einem geringeren Einkommen eine finanzielle Unterstützung, um die Lebensgrundlage der Familie zu sichern.
Das ändert sich jetzt: Familien mit sehr hohem Einkommen sollen ab 2024 kein Elterngeld mehr bekommen. Ursprünglich plante die Regierung, das Elterngeld für Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro wegfallen zu lassen. Ab dem 01.04.2024 soll die Grenze, welche aktuell bei 300.000 Euro liegt, auf 200.000 Euro gesenkt werden. Im darauffolgenden Jahr ist eine weitere Absenkung geplant.
Die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie soll bis Ende 2024 entfallen. Diese ermöglichte Arbeitgebern einen steuerfreien Ausgleich für inflationsbedingt gestiegene Lebenshaltungskosten an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzugeben. Zudem sind steuerfreie Sonderzahlungen von bis zu 3.000 Euro im Jahr vonseiten des Arbeitgebers möglich.
Achtung: Du hast deine Inflationsausgleichsprämie noch nicht erhalten? Dann solltest du deinen Arbeitgeber daran erinnern, dir diese auszuzahlen, bevor sie entfällt.
Das Kind ist krank, aber du musst zur Arbeit? Vor der Corona-Pandemie waren im Rahmen der Kinderkrankengeldregelung 10 Tage pro Kind im Jahr möglich, die ein Elternteil mit seinem kranken Kind zu Hause bleiben durfte. Zahl wurde während der Pandemie auf 30 Tage angehoben. In diesem Jahr soll diese Regelung erneut verändert werden.
Für jedes Kind bis zu einem Alter von 12 Jahren haben Eltern nun die Möglichkeit bis zu 15 Tage zu Hause zu bleiben und sich um das Kind zu kümmern. Bei Alleinerziehenden liegt diese Anzahl bei 30 Tagen. In diesem Zeitraum bekommst du Kinderkrankengeld von der Krankenkasse.
Du möchtest dich weiterbilden? Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz hast du jetzt ein Anrecht auf notwendige Weiterbildungen. Schon 2023 hat der Bundesrat das “Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung” verabschiedet. So soll ein digitaler Wandel in der Arbeitswelt unterstützt werden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Weiterbildungsmöglichkeit zugänglich gemacht werden.
Gut zu wissen: Während der Weiterbildung erhältst du das sogenannte Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz und wird ab dem 01.04.2024 von der Agentur für Arbeit ausgezahlt. Die Höhe orientiert sich am Kurzarbeitergeld, wobei Arbeitgeber es auch erhöhen können.