Minijobs: Diese Kosten fallen für dich als Arbeitgeber an

aktualisiert am 02.09.2026  | 
Artikel von: Redaktion
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Du bist auf der Suche nach neuen Mitarbeitern und fragst dich, ob ein Minijob für dich als Arbeitgeber eine sinnvolle Option ist? Dazu musst du zunächst einmal wissen, was einen Minijob genau ausmacht, welche Vorteile diese Beschäftigungsart bietet und mit welchen Kosten du rechnen musst. Welche Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung werden fällig, und welche anderen finanziellen Verpflichtungen können auf dich zukommen? Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Minijob erläutern wir für dich in diesem Beitrag.

Was ist ein Minijob genau?

Ähnlich wie eine Vollzeitstelle und ein Midijob ist auch der Minijob klar definiert. Dabei handelt es sich beim Minijob um eine geringfügige Beschäftigung, von der es zwei unterschiedliche Formen gibt.

Die erste Variante ist der Minijob mit Verdienstgrenze. Ein Minijobber kann zwar mehrere geringfügige Beschäftigungen parallel annehmen, darf dabei aber der monatliche Verdienst die Grenze von 603 Euro nicht überschreiten.

Die zweite Minijobvariante sind die kurzfristigen Minijobs. Diese sind von vornherein auf eine bestimmte Zeit festgelegt. Das bedeutet, dass ein Minijobber in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Monate oder 70 Tage arbeiten darf. Die Höhe des Verdienstes spielt dann keine Rolle.

Ein Minijobber kann in einem Unternehmen ebenso wie in einem Privathaushalt angestellt sein. Auch Rentner dürfen einen Minijob ausüben. Seit dem Jahr 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, sodass für sie beliebig viel Zuverdienst möglich ist. Studenten nutzen den Minijob ebenfalls gerne, weil ihr Lohn häufig beinahe brutto wie netto ausgezahlt wird.

Für dich als Arbeitgeber ist besonders wichtig: Minijobber genießen denselben arbeitsrechtlichen Schutz und Anspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, dass sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz und bezahlten Urlaub haben.

Was macht einen Minijob für dich als Arbeitgeber so attraktiv?

Der im Vergleich zu einem Vollzeitjob geringe bürokratische Aufwand macht die Anstellung eines Minijobbers für dich als Arbeitgeber besonders attraktiv. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von der guten Planbarkeit und einfachen Verwaltung der Personalkosten.

Sicher kennst du es selbst: Die Auftragslage ist nicht immer konstant. Stagniert diese kurz oder kommt es unerwartet zu einem Großauftrag, kannst du mit Hilfe von Minijobbern flexibel reagieren, ohne dauerhafte Vollzeitstellen schaffen zu müssen. So kannst du deine Personalplanung effizient steuern und bleibst bei wechselnder Auftragslage in deinem Unternehmen handlungsfähig.

Welche Kosten erwarten dich bei der Anstellung eines Minijobbers?

Der wesentliche Vorteil, wenn du dich als Arbeitgeber für Minijobber entscheidest, sind die eindeutig festgelegten Kosten. Zwar fallen pauschale Abgaben an, dafür hast du aber einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand, weil die Beiträge gebündelt an eine Stelle abgeführt werden. Alle fälligen Abgaben musst du monatlich an die Minijob-Zentrale melden und überweisen.

Für einen gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze fallen für dich als Arbeitgeber folgende monatliche Umlage- und Sozialversicherungsbeiträge an:

  • Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Verdienstes zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Pauschalbeitrag von 15 Prozent zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • eine Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent des Verdienstes, die an die Minijob-Zentrale zu entrichten ist
  • Umlagebeiträge (Umlage U1, Umlage U2, Insolvenzgeldumlage)

Umlagebeiträge werden bei Krankheit oder Mutterschaft des Minijobbers fällig und dienen zur Entlastung des Arbeitgebers. Aktuell gelten folgende Beitragssätze:

  • Umlage U1 (Krankheit): 1,1 Prozent
  • Umlage U2 (Mutterschaft): 0,22 Prozent
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 Prozent

Der Beitrag zur Unfallversicherung ist individuell verschieden und vom jeweiligen Unfallversicherungsträger abhängig. Beachte, dass der Pauschalbetrag zur Rentenversicherung von 15 Prozent auch dann entrichtet werden muss, wenn der Minijobber bereits eine Altersrente erhält.

Insgesamt liegen die Abgaben im Monat für gewerbliche Arbeitgeber bei einem Minijob mit Verdienstgrenze bei maximal 31,17 Prozent des Verdienstes (ohne Unfallversicherung).

Wichtig: Sozialversicherungsbeiträge für Pflege- und die Arbeitslosenversicherung werden bei Minijobs nicht erhoben.

Eine Besonderheit bei kurzfristigen Minijobs: Handelt es sich um einen kurzfristigen Minijob im Gewerbe (und nicht im Privathaushalt), fallen nur die Umlagebeträge (U1, U2, Insolvenzgeldumlage) sowie die Beiträge zur Unfallversicherung an. Die Pauschalbeiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung und die Pauschsteuer musst du nicht zahlen.

Die Vorteile für den Arbeitnehmer kurz erklärt

Für den Arbeitnehmer bringt der Minijob ebenfalls einige Vorteile mit sich. Ist der Minijob rentenversicherungspflichtig, zahlt er lediglich einen Anteil von 3,6 Prozent seines Verdienstes in die gesetzliche Rentenversicherung. Dafür kann er alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, wie die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.

Ansonsten fallen für ihn keine weiteren Sozialversicherungsabgaben an. Beiträge zur Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung fallen grundsätzlich nicht an. Zudem übernimmt der Arbeitgeber die Pauschsteuer, sodass der Arbeitnehmer seinen Lohn beinahe brutto wie netto ausgezahlt bekommt und dennoch alle Vorteile wie ein in Vollzeit Beschäftigter genießt.

Was musst du hinsichtlich des Mindestlohns wissen?

Als Arbeitgeber bist du nicht nur verpflichtet, deinen Angestellten ein Arbeitsentgelt zu zahlen. Dabei musst du auch den Mindestlohn beachten, der ab dem 01.01.2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt. Auch Beschäftigte, die in einem 630-Euro-Job arbeiten, haben Anspruch auf diesen gesetzlichen Mindestlohn. Es gibt nur folgende Ausnahmen:

  • Auszubildende während ihrer Berufsausbildung
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Praktikanten
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate Beschäftigung nach der Arbeitslosigkeit

Für alle anderen Beschäftigten im Minijob bist du dazu verpflichtet, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde zu bezahlen.

Ab wann wird ein Minijob zum Midijob?

Beachte bei der Beschäftigung von Minijobbern unbedingt die Grenze von 603 Euro. Verdient ein Arbeitnehmer mehr, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um einen sogenannten Midijob.

Während beim Minijob kaum Abgaben zur Sozialversicherung und Steuern anfallen, ist der Midijob voll versicherungspflichtig. Als Arbeitgeber musst du die vollen regulären Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zahlen und keine Pauschalbeträge mehr. Für den Arbeitnehmer bedeutet ein Midijob, dass Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung fällig werden. Diese sind im Übergangbereich (Midijob) zwar reduziert, dennoch fällt das Nettogehalt geringer aus als beim Minijob. Dafür profitieren Midijobber von vollen Ansprüchen in allen Zweigen der Sozialversicherung.

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