Auf der Suche nach einem Minijob in deiner Region? Aktuelle Regeln und Entwicklungen

aktualisiert am 13.12.2024  | 
Artikel von: Hannah Schmidt
Minijobs sind auf 520 Euro monatlich begrenzt, mit Pauschalabgaben durch den Arbeitgeber und grundlegenden Arbeitnehmerrechten. ©Seventyfour, Adobestock.com

Minijobs sind eine weit verbreitete Beschäftigungsform in Deutschland, die es ermöglicht, nebenberuflich oder ergänzend zum Haupteinkommen flexibel Geld zu verdienen. Besonders beliebt sind sie bei Schülern, Studierenden, Rentnern und Teilzeitbeschäftigten, da sie geringe bürokratische Hürden und steuerliche Vorteile bieten. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt, indem sie Arbeitgebern Flexibilität und Arbeitnehmern eine unkomplizierte Verdienstmöglichkeit bieten. Mit über sieben Millionen Minijobbern sind sie ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarkts. 

Aktuelle Regeln für Minijobs 

Minijobs sind durch klare Regeln definiert, insbesondere hinsichtlich der Verdienstgrenzen. Aktuell liegt die monatliche Obergrenze bei 538 Euro, wobei diese ab 2025 auf 556 Euro steigen soll. Diese Erhöhung korreliert mit der Anhebung des Mindestlohns von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde, so heißt es von Finanztipp

Die maximale monatliche Stundenzahl ergibt sich aus dem Mindestlohn und der Verdienstgrenze. Aktuell liegt sie bei 43 Stunden und das wird sich auch in 2025 nicht ändern. Minijobber sind von Beiträgen zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. Sie unterliegen jedoch der Rentenversicherungspflicht, können sich jedoch auf Antrag davon befreien lassen – was allerdings zu Einbußen bei der späteren Rente führen kann. Arbeitgeber leisten Pauschalabgaben in Höhe von etwa 30 Prozent des Bruttolohns, Finanztipp zufolge. 

Auch kurzfristige Beschäftigungen – bis zu 70 Arbeitstage oder drei Monate jährlich – bleiben sozialversicherungsfrei. Für Minijobs in Privathaushalten bietet das Haushaltsscheckverfahren eine einfache Möglichkeit der Anmeldung und steuerliche Vorteile. 

Minijobs in Zahlen: Ein Blick auf den Arbeitsmarkt 

In Deutschland üben rund 7,2 Millionen Menschen einen Minijob aus, davon 6,94 Millionen im Gewerbe und etwa 255.000 in Privathaushalten, so die Minijob-Zentrale. Bundesweit ist Bayern mit 1,23 Millionen gewerblichen Minijobbern führend, gefolgt von Nordrhein-Westfalen. 

Die Verdienstspanne zeigt eine klare Differenzierung: Gewerbliche Minijobber verdienen im Durchschnitt 376 Euro monatlich, während im privaten Bereich nur 214 Euro gezahlt werden. 

Minijobs sind für verschiedene Altersgruppen attraktiv. Rund zwei Drittel der Minijobber sind zwischen 25 und 64 Jahren, während 18,3 % unter 25 Jahren und 17,5 % Rentner sind. Besonders gefragt sind Minijobs bei Frauen: Im gewerblichen Bereich liegt ihr Anteil bei 56,2 %, in Privathaushalten sogar bei 87,5 %. Beliebte Branchen sind Handel und Gastronomie, wo zusammen über zwei Millionen Menschen geringfügig beschäftigt sind, heißt es weiter von der Minijob-Zentrale. 

Vorteile und Herausforderungen von Minijobs 

Laut Merkur bieten geringfügige Beschäftigungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber verschiedene Vorteile. Für Arbeitnehmer sind Minijobs eine gute Möglichkeit, steuerfrei dazuzuverdienen, Berufserfahrung zu sammeln oder verschiedene Tätigkeiten auszuprobieren. Zudem genießen Minijobber Rechte wie Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch. Allerdings fehlen wichtige Sozialversicherungen wie Kranken- und Arbeitslosenversicherung, und die beruflichen Perspektiven sowie der Stundenlohn sind oft begrenzt. 

Für Arbeitgeber sind Minijobs besonders bürokratisch einfach und bieten eine flexible Möglichkeit, Aushilfen oder Saisonkräfte einzustellen. Sie erleichtern die Personalsuche, insbesondere für Studenten oder Rentner. Allerdings sind Minijobs meist nur für gering qualifizierte Arbeitskräfte attraktiv, und die Arbeitszeiten müssen häufig genau überwacht werden. 

Rechte und Pflichten von Minijobbern  

Minijobber sind rechtlich mit Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt, heißt es auf der Webseite der Minijob-Zentrale. Sie haben Anspruch auf: 

  • Erholungsurlaub (abhängig von den Arbeitstagen pro Woche)
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen 
  • Kündigungsschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben 

Wichtig ist, dass Minijobber ihre Arbeitszeiten dokumentieren und darauf achten, die Verdienst- oder Stundengrenzen nicht zu überschreiten. Überschreitungen können dazu führen, dass der Minijob nicht mehr als geringfügige Beschäftigung gilt und daraufhin versteuert wird.

Minijobs sind ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Arbeitsmarkts, der Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen Vorteile bietet. Die geplante Erhöhung der Verdienstgrenze auf 556 Euro ab 2025 sowie die steigende Nachfrage nach flexiblen Arbeitsmodellen unterstreichen ihre Bedeutung. Dennoch sollten Arbeitnehmer ihre Rechte und Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben sorgfältig beachten, um Risiken zu vermeiden.

Für weiterführende Informationen und aktuelle Zahlen empfiehlt sich der Quartalsbericht der Minijob-Zentrale, der regelmäßig über neue Entwicklungen informiert.