Mindestlohn und Co.: Was ändert sich für Arbeitnehmer in 2024?

Artikel von: Lisa Haderlein
2024 hält einige Überraschungen für Arbeitnehmer bereit ©Prostock-studio, Adobestock.com

Neues Jahr, neues Glück? Besser gesagt, neue Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindestlohn steigt, die Inflationsausgleichsprämie läuft aus, die Einkommensgrenzen beim Elterngeld ändern sich und vieles mehr. Im Arbeitsrecht kommen 2024 einige Änderungen auf dich zu.

1. Telefonische Krankschreibungen: Das ändert sich

Wenn du krank bist, musst du normalerweise ab dem dritten Tag eine ärztliche Krankschreibung bei deinem Arbeitgeber vorlegen und dich krank zur Arztpraxis schleppen. Während der Corona-Pandemie wurde diese Regelung außer Kraft gesetzt, um Ansteckungen zu vermeiden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern war es ab Oktober 2020 möglich, sich auch per Telefon oder Video-Call krankzumelden. Diese Regelung wurde im April 2023 aufgehoben, dann aber ab dem 7. Dezember 2023 wieder in Kraft gesetzt. Eine Krankschreibung am Telefon ist nun in den meisten Arztpraxen sowohl bei Erkältungskrankheiten als auch bei Magen-Darm-Infekten möglich.

2. Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Bei dessen Einführung, lag dieser noch bei 8,50 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn wurde seitdem mehrmals angehoben und liegt seit dem 01.01.2024 bei 12,41 Euro.

Gut zu wissen: Der Mindestlohn gilt laut dem Arbeitsgesetzbuch für Beschäftigte grundsätzlich in allen Branchen, außer es gibt einen branchenspezifischen Mindestlohn.

3. Gute Nachricht für alle Minijobberinnen und Minijobber

Die Minijob-Grenze wird von 520 auf 538 Euro pro Monat erhöht. Wer als Minijobberin oder Minijobber arbeitet, ist bis zur Minijob-Gehaltsgrenze nicht lohnsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass man den vollen Betrag ausgezahlt bekommt – ohne Abzüge.

Das bedeutet die Erhöhung für alle Minijobberinnen und Minijobber:
Wenn du als Minijobberin oder Minijobber arbeitest, kann die Erhöhung der Gehaltsgrenze eine Auswirkung auf deine monatliche Maximal-Stundenzahl haben.

Ein Blick in die Zukunft: Der gesetzliche Mindestlohn soll weiter steigen. Ab 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen, die Minijob-Grenze würde dann bei 556 Euro pro Monat liegen.

4. Die Einkommensgrenze für das Elterngeld wird abgesenkt

Durch das Elterngeld bekommen Eltern mit einem geringeren Einkommen eine finanzielle Unterstützung, um die Lebensgrundlage der Familie zu sichern.

Das ändert sich jetzt: Familien mit sehr hohem Einkommen sollen ab 2024 kein Elterngeld mehr bekommen. Ursprünglich plante die Regierung, das Elterngeld für Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro wegfallen zu lassen. Ab dem 01.04.2024 soll die Grenze, welche aktuell bei 300.000 Euro liegt, auf 200.000 Euro gesenkt werden. Im darauffolgenden Jahr ist eine weitere Absenkung geplant.

5. Die Inflationsausgleichsprämie entfällt

Die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie soll bis Ende 2024 entfallen. Diese ermöglichte Arbeitgebern einen steuerfreien Ausgleich für inflationsbedingt gestiegene Lebenshaltungskosten an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzugeben. Zudem sind steuerfreie Sonderzahlungen von bis zu 3.000 Euro im Jahr vonseiten des Arbeitgebers möglich.

Achtung: Du hast deine Inflationsausgleichsprämie noch nicht erhalten? Dann solltest du deinen Arbeitgeber daran erinnern, dir diese auszuzahlen, bevor sie entfällt.

6. Neue Regelung bei Krankheit des eigenen Kindes

Das Kind ist krank, aber du musst zur Arbeit? Vor der Corona-Pandemie waren im Rahmen der Kinderkrankengeldregelung 10 Tage pro Kind im Jahr möglich, die ein Elternteil mit seinem kranken Kind zu Hause bleiben durfte. Zahl wurde während der Pandemie auf 30 Tage angehoben. In diesem Jahr soll diese Regelung erneut verändert werden.

Für jedes Kind bis zu einem Alter von 12 Jahren haben Eltern nun die Möglichkeit bis zu 15 Tage zu Hause zu bleiben und sich um das Kind zu kümmern. Bei Alleinerziehenden liegt diese Anzahl bei 30 Tagen. In diesem Zeitraum bekommst du Kinderkrankengeld von der Krankenkasse.

7. Jetzt neu: Das Weiterbildungsgesetz

Du möchtest dich weiterbilden? Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz hast du jetzt ein Anrecht auf notwendige Weiterbildungen. Schon 2023 hat der Bundesrat das “Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung” verabschiedet. So soll ein digitaler Wandel in der Arbeitswelt unterstützt werden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Weiterbildungsmöglichkeit zugänglich gemacht werden.

Gut zu wissen: Während der Weiterbildung erhältst du das sogenannte Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz und wird ab dem 01.04.2024 von der Agentur für Arbeit ausgezahlt. Die Höhe orientiert sich am Kurzarbeitergeld, wobei Arbeitgeber es auch erhöhen können.