Werkstudentenjobs in Franken – Die Möglichkeiten sind endlos

Artikel von: Jan Philipp Grüner, Stefan Zinke
Praxisnah studieren: Als Werkstudent kannst du berufliche Erfahrungen sammeln und theoretisches Wissen direkt anwenden. ©bongkarn, Adobestock.com

Du studierst in der Region Franken und suchst nun einen Werkstudentenjob? Die Möglichkeiten im Frankenland sind vielfältig. Über 100 offene Stellen für Werkstudentenjobs findest du aktuell auf unserem Portal. Doch was genau kann man sich unter so einem Job vorstellen, wie viele Stunden darfst du arbeiten und wie viel Geld verdient man mit einem Studentenjob?

Die 5 wichtigsten Fakten über den Werkstudentenjob

Um dir einen ersten Überblick zu verschaffen, was es bei einem Werkstudentenjob zu beachten gilt, haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst. Diese 5 Fakten solltest du unbedingt verinnerlicht haben:

  • Werkstudentinnen und -studenten müssen an einer Hochschule oder in einer fachlichen Ausbildung immatrikuliert sein.
  • Wöchentlich dürften Werkstudentinnen und -studenten in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten; Ausnahmen gelten für die Semesterferien.
  • Werkstudentinnen und -studenten sind während des Studiums in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei mitversichert.
  • Du darfst dich nicht über deinem 25. Fachsemester befinden.
  • Du darfst nicht im Urlaubssemester sein.

Werkstudentenjobs: Gehalt, Sozialversicherung und Co.

Was verdienen Werkstudentinnen und -studenten eigentlich im Schnitt? Bin ich normal krankenversichert oder gibt es dabei etwas zu beachten? Wie viele Steuern muss ich als Werkstudentin oder Studenten zahlen? All diese Fragen sind keine Seltenheit, wenn es darum geht, sich das erste Mal einen Nebenjob als Studentin oder Student zu suchen. Natürlich hat kein Studierender Lust und Zeit, sich stundenlang mit solchen Fragen zu beschäftigen, vor allem nicht, wenn die Klausurenphase vor der Tür steht. Deswegen bringen wir Licht ins Dunkle.

Gehalt als Werkstudent

Der Mindestlohn ist im Jahr 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro gestiegen und liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro. Dies dürfte alle Werkstudentinnen und -studenten gefreut haben, denn ein Werkstudentenjob fällt unter diese Mindestlohn-Regelung. Arbeitest du also 20 Stunden pro Woche, verdienst du bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro im Monat ca. 1.204 Euro brutto. Dies entspricht in etwa dem Durchschnittsgehalt einer Werkstudentin bzw. eines Werksstudenten in Deutschland. Die meisten Unternehmen setzen das Gehalt auf knapp 15 Euro fest.

Der Steuerfreibetrag

Als Studentin oder Student hat man einen wesentlichen Vorteil: Man muss so gut wie keine Steuern zahlen. Zumindest nicht, wenn man im Jahr unter dem Steuerfreibetrag von 12.348 Euro liegt. Dieser wurde ebenfalls im Jahr 2026 angepasst. Befindest du dich unter dieser Grenze, musst du keine Abgaben zahlen, auch wenn du trotzdem in eine Steuerklasse eingepflegt wirst. Je nach dieser Lohnsteuerklasse werden dir von deinem Werkstudentenjob Steuern abgezogen.

In Lohnsteuerklasse I befindest du dich zum Beispiel, wenn du unverheiratet, verwitwet oder getrennt lebst und keine Kinder hast. In dieser Klasse werden dir erst von deinem Gehalt Steuern abgezogen, sobald du mehr als 950 Euro monatlich verdienst. In jedem Fall lohnt es sich jedoch eine Steuererklärung zu machen, vor allem, wenn du über dem Freibetrag liegst. So bekommst du mögliche Steuern vom Finanzamt zurückerstattet.

Arbeitszeit

Die geringfügige Beschäftigung hat klare Regeln bezüglich der Arbeitszeiten und der Stunden, die jeden Monat gearbeitet werden können. Tätigkeiten in der Gastronomie oder im Einzelhandel fallen meist unter diese Art von Beschäftigung. Als Werkstudentin bzw. Student darfst du hingegen 20 Stunden in der Woche arbeiten, in Ausnahmefällen sogar noch mehr. Als Ausnahme zählt unter anderem:

  • Nacht- und Wochenendarbeit
  • Arbeiten in den Semesterferien

In den Semesterferien darfst du deine freie Zeit effektiv nutzen und deine Arbeitsstunden deutlich erhöhen. In manchen Fällen arbeiten in dieser Zeit Werkstudentinnen oder -studenten 30 bis 40 Stunden pro Woche. Natürlich müssen dann steuerliche Abgaben berücksichtigt werden, dennoch können die Ferien sehr lukrativ für Studentinnen und Studenten sein.

In beiden Fällen gilt die sogenannte 26-Wochen-Regelung, die besagt, dass du innerhalb eines Zeitjahres maximal 26 Wochen mehr als 20 Stunden arbeiten darfst.

Plane deine Arbeitszeit realistisch und kommuniziere diese früh mit Arbeitgeber und Uni. Vereinbare feste, prüfungsfreundliche Stunden und kläre Freiräume für Klausurphasen. Viele Unternehmen bieten flexible Lösungen wie reduzierte Stunden oder Home‑Office während der Prüfungszeit an — sprich offen darüber, um Stress zu vermeiden und Studium sowie Job zu vereinbaren.

Sozialversicherung

Studentinnen und Studenten haben einige steuerliche Erleichterungen und Vorteile, wie beispielsweise der Wegfall der Arbeitslosenversicherung. Da du für die Krankenkasse hauptberuflich Studentin bzw. Student bist, fallen Kranken- und Pflegeversicherung einfach weg. Lediglich in die Rentenversicherung musst du einzahlen.

Urlaub als Werkstudentin oder Student

Natürlich steht dir als Werkstudentin oder Werksstudent Urlaub zu, denn grundsätzlich hat jeder Beschäftigte einen Anspruch auf Urlaub, auch Studierende. Die Höhe des Urlaubsanspruches richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz oder nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag des Unternehmens. In den meisten Fällen sind die verfügbaren Urlaubstage vertraglich im Arbeitsvertrag festgehalten.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaubsanspruch bei Vollbeschäftigung, also einer 40 Stundenwoche an fünf Tagen, mindestens 20 Tage pro Jahr. Es hängt also grundsätzlich davon ab, wie viele Stunden an wie vielen Tagen du in der Woche arbeitest. Arbeitest du also normalerweise fünf Tage die Woche jeweils 4 Stunden am Tag hast du zwar vollen Urlaubsanspruch auf 20 Tage im Jahr, dir werden jedoch während deines Urlaubs nur vier Stunden pro Tag bezahlt. Den vollen Urlaubsanspruch hast du jedoch erst, wenn die Beschäftigung schon sechs Monate andauert.

Hier nochmal ein Überblick:

  • 20 Stundenwoche: 5 Tage à 4 Stunden = 20 Urlaubstage im Jahr
  • 20 Stundenwoche: 4 Tage à 5 Stunden = 16 Urlaubstage im Jahr
  • 20 Stundenwoche: 3 Tage à 6,5 Stunden = 12 Urlaubstage im Jahr

Werkstudentenjobs in jeder Branche finden

Als Werkstudentin oder -student hast du nicht nur steuerliche Vorteile, ein solcher Job ist außerdem bereits der erste Schritt ins Arbeitsleben. Nicht selten werden Werkstudentinnen und -studenten später übernommen und bleiben im Betrieb erhalten.

Nutze Hochschul‑Jobbörsen, LinkedIn und Aushänge auf dem Campus, um passende Werkstudentenstellen zu finden. Bereite für deine Bewerbung einen klar strukturierten Lebenslauf, ein prägnantes Anschreiben und, falls vorhanden, Arbeitsproben oder Projektlisten vor. Eine gut aufbereitete Bewerbungsmappe zeigt Professionalität, weckt Interesse bei Arbeitgebern und erhöht deine Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Auf unserem Portal jobs.inFranken.de findest du täglich neue Stellen für Werkstudentinnen und -studenten. Die Auswahl ist vielfältig und begrenzt sich nicht nur auf wenige typische Arbeitsfelder, sondern du findest in sämtlichen Branchen und Bereichen offene Stellen: