In der heutigen Berufswelt wollen viele Arbeitnehmende ihr Arbeitsleben möglichst flexibel und ausgeglichen gestalten. Brückenteilzeit zu beanspruchen, stellt eine Möglichkeit dar, das zu erreichen. Hierbei kannst du aus jeglichen Gründen deine Arbeitszeit für eine vereinbarte Zeitspanne verringern.
Brückenteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung, die zeitlich begrenzt ist. Nahezu jeder Arbeitnehmer in einem festen Anstellungsverhältnis hat Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit.
Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben alle Arbeitnehmende Anspruch darauf, in Brückenteilzeit zu gehen. Es gibt jedoch zwei gesetzliche Bedingungen, die gelten:
Dein Antrag muss schriftlich und fristgerecht bei deinem Arbeitgeber eingereicht werden. Diese drei Punkte solltest du bei deinem Antrag unbedingt beachten:
Generell muss dein Arbeitgeber jeden Antrag sorgfältig prüfen und nur mit guter Begründung ablehnen. Hierfür gilt:
Die Brückenteilzeit darf laut §9a TzBfG mindestens ein Jahr und maximal 5 Jahre andauern.
Generell ist die angegebene Zeit der Brückenteilzeit für beide Parteien bindend. Das bedeutet, dass die Brückenzeit nicht verkürzt werden darf und nach Wunsch wieder eine Vollzeitstelle angetreten werden kann. Auch eine Verlängerung der Brückenteilzeit ist per Gesetz nicht möglich. Ausnahme besteht, wenn sich dein Arbeitgeber und du auf eine Änderung freiwillig einigen und auf Basis §7 TzBfG ändern.
Es gibt generell keine Begrenzung, wie oft du die Teilzeit beantragen darfst. Jedoch musst du wieder ein Jahr in Vollzeit gearbeitet haben, bis du wieder einen neuen Antrag stellen kannst.