Von diesen Vergünstigungen profitierst du als Azubi in Franken

aktualisiert am 25.06.2025  | 
Artikel von: Stefan Zinke
Neben einer günstigeren Bahnfahrt gibt es noch viele andere Leistungen, von denen du als Azubi profitieren kannst. ©rh2010, Adobestock.com

Als Azubi in Deutschland erhältst du im Durchschnitt eine Ausbildungsentschädigung von etwa800 Euro pro Monat. Dieses Geld reicht oft nicht aus, selbst wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und keine Mietkosten hast. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Vergünstigungen, von denen du als Azubi profitieren kannst. Mit etwas Verhandlungsgeschick kannst du dir sogar den einen oder anderen Luxus gönnen und Geld für die Zukunft sparen.

Vergünstigungen als Azubi – deshalb sind sie so vorteilhaft!

Mit bestimmten Vergünstigungen kannst du zum Beispiel bei Freizeitaktivitäten, im öffentlichen Nahverkehr oder bei der Wohnungssuche sparen. Außerdem bieten sie dir die Chance, neue Dinge auszuprobieren und dich weiterzuentwickeln, ohne dabei dein gesamtes Budget zu strapazieren. Es ist also cool, dass es spezielle Angebote und Rabatte gibt, die speziell auf die Bedürfnisse von Azubis zugeschnitten sind und es ihnen ermöglichen, das Beste aus ihrer Ausbildungszeit herauszuholen.  

Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr

Das Deutschlandticket für Azubis

Mit dem Deutschlandticket für Azubis kannst du als Auszubildender in Franken von vergünstigten Fahrpreisen im öffentlichen Nahverkehr profitieren. Für nur 38 Euro im Monat kannst du das öffentliche Verkehrsnetz nutzen und sogar deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs reisen. Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein digitales Ticket. Es kann online bestellt werden. Ist dein Wohnort in Franken, bestelle das D-Ticket bei der Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO).  Um das 38-Euro-Ticket zu erhalten, musst du nachweisen, dass du anspruchsberechtigt bist. Lade dazu einfach das Formular herunter, fülle es aus und lasse es von deiner Bildungseinrichtung / dem Träger deines FSJ abstempeln.

Der Verbundpass Ausbildung

Wenn du in dich in deiner Ausbildung befindest, hast du in der Regel Anspruch auf rabattierte Ausbildungstickets. Hier kannst du nachlesen, ob dir ein rabattiertes Ticket für den Ausbildungsverkehr zusteht. Ist das bei dir der Fall, stellen dir die Unternehmen im Verkehrsbund Großraum Nürnberg (VGN) einen „Verbundpass Ausbildung“ kostenlos aus. Es gibt zwei Arten von Verbundpässen: den „Verbundpass Schülerinnen, Schüler und Auszubildende“ und den „Verbundpass Studierende“. Ohne Verbundpass gibt es kein Ausbildungsticket. Wenn du dich in einer Ausbildung befindest und täglich mit Bus und Bahn zur Schule, Universität oder Ausbildungsstätte fährst, hast du in der Regel Anspruch auf ein rabattiertes Monatsticket (offiziell: „Monatswertmarke für den Ausbildungsverkehr“) sowie auf ein rabattiertes Wochenticket (offiziell: „Wochenwertmarke für den Ausbildungsverkehr“). Auszubildende im Sinne des PBefG haben zudem die Möglichkeit, das 365-Euro-Ticket VGN zu nutzen, außer Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind. Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl der Wohnort als auch die Schule/Ausbildungsstätte sich im VGN-Verbundraum befinden müssen.

Vergünstigungen bei Freizeitaktivitäten

Kennst du schon die AzubiCard?Wenn nicht, solltest du sie ganz schnell auschecken! Mit der AzubiCard bekommst du Zugriff auf exklusive Rabatte und hast auch die wichtigsten Daten rund um deine Ausbildung immer dabei. Mit ihr kannst du an vielen Stellen in der Region kräftig sparen. Vor allem, wenn es um Freizeitaktivitäten oder auch Restaurantbesuche geht, kannst du dir Rabatte sowie ermäßigte Eintritte sichern und somit massig sparen!

Auf dich warten Rabatte in vielen Kinos, Museen und Schwimmbädern in Franken. Auch beim Kauf von Theaterkarten oder Konzerttickets lohnt es sich, nach einem Rabatt zu fragen. Oft werden diese Ermäßigungen nicht direkt angeboten, sondern erst wirksam, wenn du aktiv danach fragst.

Es lohnt sich also, überall nachzufragen, ob es spezielle Rabatte für Auszubildende gibt. Du musst nichts tun, um mit der AzubiCard deinen Ausweis für die Ausbildung zu bekommen. Du erhältst die AzubiCard automatisch, wenn dein Vertrag bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) eingegangen und eingetragen ist.  Die AzubiCard erhältst du frühestens nach dem tatsächlichen Beginn deiner Ausbildung. Hier findest du die Angebote in Franken!

Finanzielle Unterstützung für Azubis

Lebst du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung, reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Doch keine Sorge – auch hier kannst du Unterstützung bekommen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet dir mit der Berufsausbildungsbeihilfe finanzielle Unterstützung während der Ausbildung an. Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du so bis822 Euro monatlich erhalten. Die Beantragung der Beihilfe ist online möglich.

Folgende Unterlagen musst du einreichen:

  • Ausbildungsvertrag
  • Ausgefüllter Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb
  • Mietvertrag
  • Von deinen Eltern: Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung aus dem Vorjahr
  • Solltest du verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben: ebenfalls Steuerbescheid des Partners oder Jahreslohnbescheinigung aus dem Vorjahr

Achte hier auf die Vollständigkeit deiner Dokumente, damit dein Antrag so schnell wie möglich bearbeitet und im besten Fall bewilligt werden kann. Fehlende Nachweise können den Bearbeitungsprozess unnötig verlängern. Die BAB kannst du online beantragen sowie auch den Antrag darauf, dass deine Berufsausbildungsbeihilfe weitergezahlt wird. Hier kannst du dich darüber informieren!

Du musst eine dieser Voraussetzungen erfüllen, um dich für die Berufsausbildungsbeihilfe zu qualifizieren:

  • Du nimmst an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil und bereitest dich unter Umständen währenddessen auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Dein Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen Eltern entfernt, um zu Hause wohnen zu bleiben.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebst mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.
  • Du bist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer assistierten Ausbildung (AsA).

Ausschlusskriterien für BAB

Leider gibt es auch zwei Gründe, die gegen die Bewilligung deines Antrags auf eine Berufsausbildungsbeihilfe sprechen. Wenn einer der folgenden Aspekte auf dich zutreffen, solltest du dich über anderweitige Unterstützungen informieren.

  1. Du machst eine schulische Ausbildung. Beispiele für eine solche Ausbildung sind etwa die zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten.
  2. Du erhältst bereits Leistungen von einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind.

BAföG und Bürgergeld stehen auch Auszubildenden zur Verfügung

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) wird oft mit einem Universitätsstudium in Verbindung gebracht, doch das ist nicht immer der Fall. Auch Auszubildende können in vielen Fällen BAföG erhalten. Azubis, deren Eltern ein Einkommen unter einer gewissen Grenze zur Verfügung haben, können von BAföG profitieren. Falls du eine schulische Ausbildung machst, ist das BAföG die beste Möglichkeit, deine Ausbildung finanziell zu unterstützen. Der Betrag, den du erhalten kannst, wird individuell berechnet und liegt maximal bei 992 Euro. Wenn du denkst, dass du für diese Art der Förderung infrage kommst, kannst du dich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden und einen Antrag auf BAföG für deine Berufsausbildung stellen.

Besteht eine finanzielle Bedürftigkeit, ist die Förderwahrscheinlichkeit hoch, da nur ein kleiner Teil des Gehalts aufgrund von Freibeträgen angerechnet wird. Zudem sind Ferien- und Nebenjobs größtenteils anrechnungsfrei, und steuerfreie Stipendien bis zu 300 Euro monatlich bleiben unberücksichtigt. Voraussetzung für den BAföG-Anspruch ist, dass es sich um deine erste Ausbildung handelt und du unter 30 Jahre alt bist. Anders als beim Studenten-BAföG muss das Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden. Durch eine BAföG-Reform im Juli 2024 stehen nun mehr Mittel zur Verfügung: Die Freibeträge wurden um 5,25 % angehoben, und der Grundbedarf stieg um 5 %, um die Inflation auszugleichen.

Bürgergeld bei abgelehntem BAföG-Antrag

Als Auszubildender bzw. Auszubildende steht dir bei einem abgelehnten BAföG-Antrag und keinem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe das Bürgergeld zu. Wenn du aufgrund der maximalen Förderdauer des BAföG keine Zahlungen mehr erhalten kannst oder hohe Unterhaltszahlungen deinen Anspruch verhindern, stellt das jedoch keinen Grund dar, Bürgergeld zu erhalten, da du theoretisch einen Anspruch auf BAföG hättest.

Es gibt Ausnahmefälle, die eine gleichzeitige Zahlung von BAföG und Bürgergeld erlaubt. Beispielsweise zählt hierbei eine Anfahrtszeit von über zwei Stunden zum Ausbildungsplatz oder wenn du in einer eigenen Wohnung lebst. Auch bei einem höheren Gehalt sollte ein Antrag auf Bürgergeld geprüft werden.

Der Bedarf setzt sich aus dem Regelbedarf von knapp über 500 Euro und, in Sonderfällen, deiner Warmmiete zusammen, falls du zum Beispiel nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Zusätzlich kann von deinem Einkommen ein Freibetrag abgezogen werden, was die Wahrscheinlichkeit auf eine Zahlung erhöht. Dieser Freibetrag ist dabei höher als noch bei Hartz 4. Wenn du durch diese Berechnung unter den Regelbedarf fällst, hast du Anspruch auf Bürgergeld. Weitere Faktoren wie eine Partnerschaft im gleichen Haushalt oder dein Alter spielen ebenfalls eine Rolle. Auch ein Mehrbedarf, zum Beispiel durch Schwangerschaft oder Behinderungen, wird in die Berechnung einbezogen. Bei einer Ausbildungsvergütung von 1.200 Euro und einer Miete von 430 Euro kannst du als alleinstehende Person mit einem Bürgergeld von 410 Euro rechnen. Mit eingerechnet ist in diesem Beispiel das Kindergeld in Höhe von 250 Euro (Ab Januar 2026: 259 Euro).

Wohngeld

Wenn du kein BAB oder BAföG bekommst, kannst du bei deiner Stadt das sogenannte „Wohngeld“ beantragen. Wohngeld steht jedem zu, der seinen Lebensunterhalt aufgrund der Mietkosten nicht selbst bestreiten kann.

Diese Unterlagen sind für deinen Antrag notwendig:

  • Verdienstbescheinigung
  • aktuellste Gehaltsabrechnung
  • Nachweis über Krankengeld/Mutterschaftsgeld/Zuschuss zum Mutterschaftsgeld/Elterngeld
  • Bescheid über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe) – bei in Ausbildung befindlichen Personen.
  • letzter Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid des Jobcenters mit vollständiger Berechnung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte

Du musst eine dieser Voraussetzungen erfüllen, um dich für Wohngeld zu qualifizieren:

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (auch Untermieter)
  • Nutzer von mietähnlichen Nutzungsrechten, wie mietähnliches Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht oder Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
  • Eigentümer eines Hauses mit mindestens 2 Wohnungen

Ausschlusskriterien für Wohngeld

Dein Antrag auf Wohngeld wird abgelehnt, sofern du bereits vergleichbare Unterstützungsleistungen beziehst. Dazu gehören beispielsweise BAföG oder das Bürgergeld. Wenn in deinem Haushalt auch nicht-Auszubildende wohnen, kann dir trotz anderweitiger Zahlungen dennoch ein Wohngeld gezahlt werden.

Übrigens: Es gibt einige Immobilienunternehmen, die sich auf Wohnungen für Azubis und Studenten spezialisiert haben. Sie können dir dabei helfen, eine günstige Wohnung zu finden. So kannst du auch mit einem geringen Einkommen eine eigene Wohnung finanzieren.

Sonstige Vergünstigungen, die dir nicht entgehen sollten!

  • Günstige Tarife fürs Handy und Internet: Als Azubi profitierst du von coolen Vergünstigungen, zum Beispiel speziellen Tarifen für dein Handy und Internet. Viele Telefon- und Mobilfunkanbieter bieten extra Angebote für junge Leute an. Statt stundenlang online nach dem richtigen Button zu suchen, lohnt es sich oft, einfach in den Laden um die Ecke zu gehen und direkt nach Azubi-Tarifen zu fragen. So kannst du Geld sparen und von den Vorteilen dieser speziellen Angebote profitieren.
  • Kostenloses Girokonto: Dein Ausbildungsbetrieb überweist dir dein monatliches Azubi-Gehalt auf dein Konto. Du kommst also nicht drumherum, dir eins anzuschaffen – brauchst ja eh früher oder später eins. Damit deine Kohle aber nicht für lästige Kontoführungsgebühren draufgeht, bieten viele Banken Schülern und Auszubildenden kostenlose Girokonten an. Frag gleich mal bei deiner Bank nach, ob sie auch solche Angebote für dich haben.
  • Schließ doch mal ein Abo ab! Zeitungen, Zeitschriften, Fitnessstudio, Streaming-Dienste & Co. – für vieles musst du ein Abo abschließen. Und die monatliche Zahlung kann ein größerer finanzieller Faktor sein als du vielleicht denkst. Doch auch hier kannst du gut sparen, wenn du die Angebote für Azubis nutzt. Zeitungs- oder Zeitschriften-Abos werden oft vergünstigt angeboten, wobei du auch auf die Laufzeit achten solltest. In manchen Fitnessstudios und Vereinen gibt es ebenfalls vergünstigte Tarife für Azubis. Informiere dich am besten auf der jeweiligen Homepage oder frag vor Ort einfach mal nach.
  • Auch beim Reisen kannst du sparen: Als Auszubildender steht dir natürlich auch Urlaub zu. Wenn du gerne reisen möchtest, kannst du die International Youth Travel Card (IYTC) beantragen. Sie ist im In- und Ausland gültig und ermöglicht es dir, auch mit kleinem Budget zu reisen. Mit deinem Azubiausweis kannst du außerdem in vielen Hotels günstiger übernachten. Manchmal gibt es auch Rabatte bei der Buchung von Fernbussen oder Mietautos.

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