In Deutschland sind wahllose Kündigungen aufgrund des deutschen Arbeitsrechts nicht möglich. Sollte es zu einer ordentlichen, also fristgerechten, Kündigung kommen, erfordert diese einen entsprechenden Kündigungsgrund. Hierbei wird zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten sowie betriebsbedingten Gründen unterschieden.
Laut Hannes Jürgens, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht von rightmart, kann ein Arbeitsverhältnis auf zwei verschiedene Arten beendet werden: durch eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung. Bei ordentlichen Kündigungen müssen lediglich die vorgegebenen gesetzlichen Fristen eingehalten werden, bei außerordentlichen Kündigungen hingegen, muss ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen.
Mit einer fristlosen, auch genannt außerordentlichen Kündigung, ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Der Mitarbeiter wird ohne das Einhalten von Kündigungsfristen entlassen. Fristlose Kündigungen erfolgen jedoch nur ausnahmsweise, da es einen besonderen Kündigungsgrund in Form eines erheblichen Pflichtverstoßes erfordert. Da die Kündigungsgründe hierbei vom Einzelfall abhängig sind, gibt es keine gesetzlich bestimmten Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem eigentlichen Kündigungsgrund ausgesprochen werden – sonst verliert sie ihre Gültigkeit. Außerdem kann eine fristlose Kündigung immer angefochten werden, solange ein Arbeitsverhältnis unter Kündigungsschutz steht.
Du bist nicht glücklich in deinem Job und möchtest kündigen? Hier haben wir die wichtigsten Dinge aufgelistet, die du bei deiner Kündigung beachten solltest.