Als Pflegekraft Steuern sparen: 8 Tipps von einer Steuerberaterin
Von den Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtkosten bis hin zur Berücksichtigung von Werbungskosten – erfahre, wie du als Pflegekraft das Beste aus deiner Steuererklärung herausholen kannst. Lass dich von praktischen Ratschlägen inspirieren und nutze die Chance, dein hart verdientes Geld effizient zu nutzen. Für diesen Artikel mit Steuerberaterin Ann-Kathrin Kleinschrot gesprochen, die interessante Tipps verrät.
Essenziell, um das Meiste aus deinem Verdienst herauszuholen: die Steuererklärung
Damit du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Geld vom Staat zurückzubekommst, musst du beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben. Du bist zwar nicht gesetzlich zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, jedoch ist es empfehlenswert, eine solche abzugeben. Im Normalfall kommt es nämlich meist dazu, dass du zu hohe Steuerbeträge gezahlt hast und Geld zurückerstattest bekommst.
Ann-Kathrin Kleinschrot verrät, dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Lohnsteuer eingehalten worden ist. Dies siehst du auf der Lohnsteuerbescheinigung des jeweiligen Jahres. “Denn nur wenn Lohnsteuer eingehalten worden ist, gibt es auch Potenzial für eine Erstattung vom Finanzamt”, so die Steuerberaterin.
Wichtig ist es auf jeden Fall, dass du weißt, dass du nach einer einmaligen Abgabe der Steuererklärung anschließend dazu verpflichtet bist, jedes Jahr eine solche abzugeben. Ansonsten kann es zu einem Verspätungszuschlag kommen, der mindestens 25 Euro pro Monat beträgt.
Doch wie lässt sich eine Steuererklärung überhaupt einreichen? Da gibt es verschiedene Wege:
Es ist zunächst einmal möglich, die elektronische Steuererklärung ELSTER gratis über das offizielle Portal direkt einzureichen. Unter elster.de stellt die Finanzverwaltung ein Portal zur Verfügung, auf dem man die Software “Elster Formular” herrunterladen oder direkt im Browser verwenden kann. Für ein entsprechendes Sicherheitszertifikat ist eine einmalige Verifizierung per Post nötig. Anschließend bekommt man ein Passwort und eine Login-Datei, mit dem man in Zukunft Steuererklärungen online hinterlegen kann.
Wer will, kann sich wahlweise ein spezielles Programm zur Erstellung der Steuererklärung kaufen. Steuerexpertin Ann-Kathrin Kleinschrot ist aber der Meinung, dass das kostenlose ELSTER Programm der Finanzverwaltung völlig ausreichend ist. Denn dort gibt es zahlreiche Hilfestellungen für Laien und das Ganze wird dann auch direkt elektronisch ans Finanzamt vermittelt – was übrigens eine gesetzliche Verpflichtung ist. Zudem erhältst du eine vorläufige Steuerberechnung, damit du schon einmal grob weißt, was auf dich zukommt. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Bürger in Deutschland einen Computer mit Internet hat und somit seine steuerlichen Pflichten in elektronischer Form erfüllen kann.
Bist du dir in Sachen Computer und Online-Formulare jedoch nicht so sicher, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, einen Lohnsteuerhilfeverein um Hilfe zu bitten. Hier wird Menschen dabei geholfen, ihre Steuererklärungen zu erledigen. Die Kosten werden hier vom Einkommen der zu helfenden Person beeinflusst. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten bei Pflegekräften jedoch je nach Verein zwischen 80 und 150 Euro im Jahr, schätzt Steuerexpertin Kleinschrot.
Letztendlich gibt es auch noch die Option, einen professionellen Steuerberater aufzusuchen. Dies ist auf jeden Fall die teuerste Lösung, bietet aber gute Hilfestellung, sollte deine Steuersituation etwas komplizierter sein.
Ab wann lohnt sich die professionelle Hilfe?
Eine professionelle Steuerberatung kann teuer sein. Doch ab wann ist es sinnvoll, eine Expertin oder einen Experten aufzusuchen?
Laut Ann-Kathrin Kleinschrot hängt dies immer davon ab, was du für Einkünfte hast. Als normaler Arbeitnehmer hast du die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und füllst die sogenannte “Anlage N” in den Steuererklärungen aus, in welcher deine Einnahmen den Werbekosten gegenüberstehen. Alle Kosten, die du hier absetzen kannst, sind Ausgaben, die in Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen, aber auch die Kosten eines potentiellen Steuerberaters. Sollten deine Einnahmen sowie deine Kosten überschaubar sein, solltest du dies jedoch auch gut ohne Beratung hinbekommen.
Du solltest nur in jedem Fall bei der Erstellung einer Einkommenssteuererklärung auf das Zuflussprinzip nach § 11 EStG achten, welches besagt, dass sowohl die Einnahmen als auch Ausgaben immer in dem Jahr anzusetzen sind, in dem sie auch geflossen sind – egal in welches Jahr sie eigentlich wirtschaftlich gehören. Das ist als Grundregel anzusehen und gilt bis auf wenige Ausnahmen.
Kommt es jedoch zu dem Fall, dass du mehr Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben solltest oder du viele Ausgaben hast, bei denen du nicht weißt, wo du diese eintragen sollst, ist die Hilfe eines Steuerberaters sinnvoll. Natürlich musst du nun abwägen, ob dieser oder diese dir einen so großen Steuervorteil bringt, dass sich die Beratungsleistung auch wirklich lohnt. Ann-Kathrin Kleinschrot erklärt, dass, je höher die Einkünfte einer zu beratenden Person sind, auch die Höhe der Rechnung des Steuerberaters steigt. Denn dieser ist verpflichtet, nach Gebührenverordnung abzurechnen, welche klar vorgibt, welchen Abrechnungsrahmen es gibt.
Laut Ann-Kathrin Kleinschrot sei es schwierig, zu entscheiden, ab wann professionelle Hilfe unbedingt nötig ist. Sie empfiehlt jedoch jedem, es einmal selbst zu versuchen und im Falle einer Überforderung zur professionellen Hilfe zu greifen.
Wo genau kann man sparen?
Wie bereits erwähnt, kannst du alle Kosten, die in Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen, steuerlich absetzen. Doch welche genau das sind, zeigen wir dir hier:
- Bewerbungskosten: Hier zu zählen Kosten für Stelleninserate, Bewerbungsunterlagen oder auch Fahrtkosten, die auf den Fahrten zur Bewerbung anfallen.
- Erforderliche Arbeitsmittel: Alles, was du als Pflegekraft in deiner beruflichen Tätigkeit selbst beschaffen musst, kann als Arbeitsmittel in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: Die Fahrkosten deines täglichen Arbeitsweges können beansprucht werden. Hier wird die Entfernungspauschalen anerkannt, diese belaufen sich auf 0.30 Euro pro Entfernungskilometer. Es wird von der kürzesten Strecke ausgegangen. Arbeitest du eine 5-Tage-Woche, berechnet das Finanzamt bis zu 230 Arbeitstage und somit auch Fahrten im Jahr, bei einer 6-Tage-Woche bis zu 280 Arbeitstage. Kommt es zu mehr als dieser Anzahl an Fahrten, muss dies bei einer Steuererklärung gesondert erläutert werden.
- Unfälle auf dem Arbeitsweg: Mit dem vorherigen Punkt verknüpft, können auch jegliche Kosten, die durch Unfälle auf dem Weg von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz entstehen, in deiner Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Auch Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug oder an dem des Unfallgegners sind ein Teil hiervon.
- Fachliteratur und Weiterbildungsmöglichkeiten: Im Beruf der Altenpflege sind oftmals Weiterbildungsmaßnahmen notwendig. Neben einer Erweiterung Ihres Wissens auf jeglichen Fachgebieten ist es dir hier außerdem möglich, die Kosten dafür beim Finanzamt abzusetzen. Die Gebühren für Weiterbildungen führen in der Einkommenssteuererklärung nämlich zu einem Steuerabzug. Auch Fahrt-, Verpflegungs-, und Literaturkosten sind absetzbar.
- Arbeitskleidung: Kleidungsstücke, die speziell erforderlich für deinen Beruf sind, können in der Einkommenssteuererklärung als Werbekosten berücksichtigt lassen werden.
- Berufliche Telefonkosten: Du benötigst ein Handy sowie Internet zum Zwecke beruflicher Kommunikation, Dokumentation, Koordination und Erreichbarkeit? Diese Kosten können anteilig abgesetzt werden. Hierrunter fallen zum Beispiel Pfleger und Pflegerinnen, die im Bereitschaftsdienst tätig sind. Ohne betreffende Belege erkennt das Finanzamt in der Einkommenssteuererklärung 20% des Rechnungsbetrags an. Es werden jedoch höchstens 20 Euro im Monat anerkannt.
- Beratungskosten: Unter diesen Punkt fallen Steuerberatung oder die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein als auch Rechtsanwälte. Kommt es zum Beispiel zu Streitigkeiten vor Gericht, können dir die entstehenden Kosten als Werbungskosten angesetzt werden, solange sie berufsbedingt entstanden sind.
Besondere Arbeitszeiten in der Pflege: Hierfür gibt es steuerfreie Zuschläge
Zeitzuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit können bis zu gewissen Höchstbeträgen steuerfrei bleiben. Auf der Lohnabrechnung müssen diese Zuschläge deutlich deklariert werden. Es sind nur die Zuschläge steuerfrei, die neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, jedoch aber nicht der Grundlohn für diese Zeiten. Die Steuerfreiheit für die Zuschläge ist einheitlich auf den Grundlohn begrenzt.
- Nachtarbeit auf 25%
- Sonntagsarbeit auf 50%
- Arbeit am 31.12 ab 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen auf 125%
- Arbeit am 24.12 ab 14 Uhr, am 25.12, am 26.12 als auch am 01.05. Auf 150%
Dennoch stellt sich hier die Frage: Lohnt sich der Aufwand solcher anstrengenden Schichten der steuerfreien Zuschläge, um ein “bisschen Steuern zu sparen?” Auch Laut Ann-Kathrin Kleinschrot sei dies eine schwere Frage, die sich nicht pauschal beantworten ließe und von Person zu Person variiere.
Allgemeine Tipps in Bezug auf Steuern
Wir haben Ann-Kathrin Kleinschrot noch nach allgemeinen Steuertipps und Stolpersteinen gefragt, auf die man unbedingt aufpassen sollte.
- “Geld in die Hand nehmen”: Ann-Kathrin Kleinschrot erklärt, dass es wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass man zunächst Geld investieren muss, um Steuern sparen zu können. Es gibt keine allgemeingültige Methode, um Steuern zu sparen. Die Höhe der Steuereinsparungen hängt letztendlich von deinem individuellen Steuersatz ab, der je nach Einkommen variiert und bei sehr hohem Einkommen bis zu 45% betragen kann.
- Gut informiert sein: Du solltest dich generell darüber informieren, was du alles von der Steuer absetzen kannst, damit du später in der Steuererklärung nichts vergisst. Dazu gehören zum Beispiel Spenden, Beiträge, aber auch bestimmte Versicherungen. Auch Krankheitskosten können sich steuermindernd auswirken, jedoch aber erst ab einem bestimmten Betrag, welcher abhängig vom Familienstand ist. Erst wenn deine Ausgaben einen bestimmten Prozentsatz deines Einkommens übersteigen, wirken sich die Kosten steuermindernd aus.
- Familienplanung: Auch bei einer anstehenden Familienplanung ist es sinnvoll, sich steuerlich zu informieren. Denn für die Berechnung des Elterngelds wird der durchschnittliche Nettobetrag des letzten Jahres zugrunde gelegt. Um dein Elterngeld zu optimieren, kann es gegebenenfalls effektiv sein, die Steuerklasse zumindest vorrübergehend zu wechseln. So bleibt bei einem Part in der Ehe mehr netto.
Es wird also deutlich, dass du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in der Pflege viele Möglichkeiten hast, Steuern zu sparen. Wichtig ist, dass du deine Steuererklärungen sorgfältig und ordentlich abgibst und dies nach einmaligem Abgeben jährlich wiederholst. Ansonsten kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei möglicher Überforderung mit Technik und Zahlen können dir professionelle Steuerberatung oder die Unterstützung eines Lohnsteuervereins behilflich sein. Doch wie oben schon erwähnt, kann auch an anderen Orten viel gespart werden.