Kündigung: Alles wichtige zu rechtlichen Vorgaben, Aufhebungsvertrag und Co.

Artikel von: Rebekka Spatz
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beendet formell die Beschäftigung zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, wobei rechtliche und vertragliche Richtlinien eingehalten werden müssen, um die Rechte beider Parteien zu wahren. ©Stockfotos-MG, Adobestock.com

Bei einer Kündigung musst du einiges beachten. Wenn du deine aktuelle Arbeitsstelle verlässt, ist es wichtig, sich mit den Themen Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Arbeitslosengeld und Urlaubsanspruch zu befassen. 

Ist die Kündigung rechtskräftig?

Die Kündigung ist laut Definition die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und etwas ganz Normales im Berufsleben. Die meisten Menschen reichen im Laufe ihrer Karriere selbst eine Kündigung ein oder aber werden von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Damit eine Kündigung rechtskräftig ist, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einiges beachten:

  1. Ein dramatischer Abgang, bei dem man dem Chef „Ich kündige!“ entgegenruft, ist vielleicht filmreif, aber rechtlich irrelevant. Eine Kündigung muss immer schriftlich erklärt werden. Ein Fax oder eine E-Mail sind nicht ausreichend. Außerdem muss das Schreiben vom Arbeitgeber, einer bevollmächtigten Person beziehungsweise vom Arbeitnehmer persönlich unterschrieben werden.
  2. Die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Steht nichts im Arbeitsvertrag, gilt die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Entscheidend ist hierbei der Eingang der Kündigung beim Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer. Wird das Schreiben nicht persönlich überreicht, solltest du es nach Möglichkeit im Beisein eines Zeugen in einen Umschlag stecken und in den Briefkasten werfen. Eine weitere Möglichkeit ist der Postversand als Einwurfeinschreiben. Hier dokumentiert der Postbote oder die Postbotin, dass der Brief beim Empfänger eingeworfen wurde. Am besten schreiben Arbeitnehmer die Bitte dazu, die Kündigung und das Datum des Endes der Beschäftigung schriftlich zu bestätigen.
  3. In Betrieben mit mehr als 10 Angestellten muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben, da hier das Kündigungsschutzgesetz gilt. Hier einige Beispiele: Fehlverhalten des Arbeitnehmers (Unpünktlichkeit, unerlaubte Nebentätigkeit, Beleidigung, …), bei denen aber oftmals erste eine Abmahnung erfolgt.
  4. Personenbedingte Gründe (Freiheitsstrafe, lange Krankheit, …)
  5. Betriebliche Gründe (Umsatzrückgang, Konkurs, …)

Einen besonderen Kündigungsschutz haben Personen mit einer Schwerbehinderung, Personen in Elternzeit und Schwangere. Auch Mitglieder des Betriebsrats und Azubis können nur schwer gekündigt werden.

Eine fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach einem besonders schwerwiegenden Fehlverhalten ausgesprochen werden. Hierzu zählen beispielsweise sexuelle Belästigung, Alkoholmissbrauch, Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug. Solltest du Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer erhaltenen Kündigung haben, kannst du innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Urlaubsanspruch bei Kündigung, Arbeitszeugnis und Arbeitsamt

Wenn man eine Kündigung unerwartet erhält und diese rechtskräftig ist, kann das erstmal ein Schock sein. Als ersten Schritt solltest du dich beim Arbeitsamt melden, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch mehrere Wochen besteht. Hattest du von vorneherein einen befristeten Arbeitsvertrag, solltest du dich sogar 3 Monate vor Vertragsende arbeitsuchend melden.

Auch solltest du ein wohlwollendes Arbeitszeugnis verlangen, denn du hast einen Anspruch darauf und brauchst dieses auch für zukünftige Bewerbungen. Informationen über Krankheiten oder den Kündigungsgrund darf es aber nicht enthalten.

Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei einer Kündigung anteilig entsprechend der gearbeiteten Monate im Kündigungsjahr bestehen. Wenn das Arbeitsverhältnis erst ab dem 1. Juli oder später endet, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn du mindestens 6 Monate in dem Betrieb gearbeitet hast. Kannst du in den verbleibenden Wochen bis zum Ende deines Jobs den Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht mehr nehmen, muss dieser ausbezahlt werden.

Der Aufhebungsvertrag: Vorteile und Nachteile

Eine rechtmäßige Kündigung seitens des Arbeitgebers ist endgültig. Wenn du aber Arbeitnehmer bist und bereits eine Stelle in einem anderen Unternehmen sicher hast, dann kann der Aufhebungsvertrag eine gute Lösung sein. Durch diesen wird unter anderem die gesetzliche oder im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist wirkungslos. Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sein, dass ein baldiges Ausscheiden des Arbeitnehmers aus der Firma wichtig ist. Somit hat der Angestellte die Chance, eine gute Abfindung auszuhandeln.

Braucht der Arbeitnehmer aber einen Abfindungsvertrag, da er bald einen neuen Job anfängt und die Kündigungsfrist nicht einhalten kann, kann es passieren, dass der Arbeitgeber das nutzt, um die Auszahlung von Resturlaub oder ähnlichem zu verweigern. Es ist also ein schwieriger Fall, der am besten mit einem fachkundigen Anwalt beraten werden sollte.

Kündigung und Arbeitslosengeld

Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf Arbeitslosengeld und sollte sich somit umgehend nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur melden. Kündigt der Arbeitnehmer selbst, wird er nach Ende des Arbeitsverhältnisses erstmal für das Arbeitslosengeld gesperrt. Das Gleiche passiert bei einem Aufhebungsvertrag. Die Sperre beträgt maximal 12 Wochen.

Es gibt auch Möglichkeiten, die Sperrzeit trotz eigener Kündigung als Arbeitnehmer zu umgehen:

  • Die Kündigung erfolgt aus medizinischen Gründen. Dafür solltest du vor einer Kündigung mit einem Arzt sprechen und dir von diesem schriftlich den Rat geben lassen, deinen derzeitigen Job zu verlassen.
  • Das Zusammenziehen mit einem Partner/einer Partnerin in einer anderen Stadt oder ein Umzug für die gemeinsame Kindererziehung.
  • Die Pflege eines nahen Familienmitglieds muss von dir geleistet werden.