Welche Berufen zu den Heilberufen zählen – und was du über Ausbildung und Studium wissen musst
Nach den Bestimmungen des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes ist der Bund befugt, Regelungen zur Zulassung für ärztliche und weitere Heilberufe zu erlassen. Heilberufe umfassen Tätigkeiten, die der Heilung von Krankheiten sowie der medizinischen Unterstützung und Betreuung von Patientinnen und Patienten dienen. Auch der Beruf der Tierärztin bzw. des Tierarztes zählt zu den Heilberufen. Dieser Beruf geht über die medizinische Versorgung von Tieren hinaus, da er in bestimmten Fällen auch einen Einfluss auf die menschliche Gesundheit haben kann. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Geschichte der Heilberufe
Die Heilberufe haben ihre Wurzeln im Mittelalter und der Frühen Neuzeit, als die medizinische Versorgung vor allem von Spitälern und religiösen Institutionen bestimmt wurde. Ärzte waren selten und oft geistliche, während Bader und Barbiere sowohl medizinische als auch pflegerische Aufgaben übernahmen.
Wundärzte und Chirurgen entwickelten sich aus den sogenannten Badern. Akademische Ärzte waren meist an Universitäten ausgebildet, durften aber keine chirurgischen Eingriffe vornehmen. Hebammen und Apotheker waren ebenfalls wichtige Berufsgruppen. Im Laufe der Zeit spezialisierten sich die Heilberufe und entwickelten sich hin zu einer wissenschaftlicheren Praxis.
Berufsfelder im Bereich der Heilberufe
Die durch Bundesgesetze geregelten Heilberufe umfassen eine Vielzahl von Berufen, die entweder direkt der medizinischen Versorgung, der Betreuung von Patientinnen und Patienten oder der Unterstützung von Heilungsprozessen dienen. Dazu gehören sowohl akademische Berufe als auch nicht-akademische Gesundheitsberufe. Nach Angaben des Deutschen Bundestags zählen folgende Berufe zu den Heilberufen:
Akademische Heilberufe:
- Ärztinnen und Ärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten
- Apothekerinnen und Apotheker
- Tierärztinnen und Tierärzte
Nicht-akademische Heilberufe:
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger
- Hebammen
- Diätassistentinnen und Diätassistenten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Logopädinnen und Logopäden
- Orthoptistinnen und Orthoptisten
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Masseure und medizinische Bademeister
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und -assistenten (MTLA)
- Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten (MTRA)
- Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten für Funktionsdiagnostik (MTA-F)
- Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (VMTA)
- Podologinnen und Podologen (medizinische Fußpflege)
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA)
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
Diese Berufe unterscheiden sich in ihrer Ausbildungsdauer, ihren Aufgabenbereichen sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen. Gemeinsam haben sie jedoch, dass sie zur Gesundheitserhaltung, Heilung und medizinischen Versorgung von Menschen (und teilweise auch Tieren) beitragen. Weitere Informationen sind im Dokument des Deutschen Bundestags abrufbar.
Ausbildung und Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen für die verschiedenen Heilberufe richten sich danach, ob der Beruf akademischer Natur ist oder nicht. Für Studengänge gelten andere Anforderungen, als für Ausbildungsberufe.
Ausbildung in den akademischen Heilberufen
Die Voraussetzung für den Erhalt der Approbation in den akademischen Heilberufen ist der erfolgreiche Abschluss eines entsprechenden Studiums an einer staatlichen oder privaten Hochschule. Bis vor einigen Jahren erhoben viele Bundesländer an staatlichen Hochschulen Studiengebühren, was heute jedoch grundsätzlich nicht mehr der Fall ist. Bei privaten Hochschulen, wie zum Beispiel der Medical School of Berlin, werden jedoch in der Regel Studiengebühren verlangt. Für den Bachelorstudiengang „Advanced Nursing Practice“ betragen die monatlichen Beiträge derzeit 390 €.
Studierende haben nach wie vor die Möglichkeit, zur Finanzierung ihrer Ausbildung oder des Lebensunterhalts BAföG zu beantragen oder sich um ein Stipendium zu bemühen.
Ausbildung in nicht-akademischen Heilberufen
Die theoretische Ausbildung in den nicht-akademischen Heilberufen erfolgt in der Regel an Berufsfachschulen, die oft in Krankenhäuser integriert sind. Ergänzend dazu erfolgt die praktische Ausbildung direkt in den entsprechenden Einrichtungen. Berufsfachschulen sind meistens staatlich und erheben keine Studiengebühren. Auszubildende erhalten in vielen Fällen eine Ausbildungsvergütung, die je nach Ausbildungsjahr gestaffelt ist. Unter bestimmten Bedingungen können auch hier BAföG oder andere Unterstützungsmaßnahmen beantragt werden.
Weitere detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen finden sich in der Publikation des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) „Gesundheitsfachberufe im Überblick“ aus dem Jahr 2014.