Teilzeit in Elternzeit: Alles zu Ansprüchen, Arbeitszeiten und Kündigung

aktualisiert am 14.09.2026  | 
Artikel von: Redaktion
©Sergey Nazarov

Der Arbeitsmarkt ist im Wandel. Immer mehr Mütter und Väter möchten Familie und Beruf gleichzeitig meistern und entscheiden sich während ihrer Elternzeit für eine Teilzeittätigkeit. Für dich als Arbeitgeber bringt dieses Modell neue Herausforderungen, bietet aber auch viele Chancen. In diesem Beitrag erfährst du, was Teilzeit in Elternzeit genau bedeutet, wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst und welche Vorteile sich für dein Unternehmen ergeben.

Warum arbeiten Eltern während der Elternzeit in Teilzeit?

Mit Beginn der Elternzeit muss ein Arbeitnehmer längst nicht mehr für mehrere Monate komplett aus dem Job aussteigen. Viele Eltern möchten den Kontakt zum Unternehmen halten, im Team bleiben und finanzielle Einbußen abfedern. Teilzeit in Elternzeit macht das möglich.

Besonders attraktiv ist dieses Modell, weil es Flexibilität schafft: Eltern können Beruf und Kind besser vereinbaren, ihre Qualifikationen aktuell halten und den Wiedereinstieg nach der Elternzeit erleichtern. Für dich als Arbeitgeber heißt das: Mit passenden Teilzeitstellen sicherst du dir engagierte Fachkräfte und stärkst gleichzeitig dein Employer Branding.

Was bedeutet Teilzeit in Elternzeit und wie unterscheidet sie sich von regulärer Teilzeitarbeit?

Das Arbeiten in Teilzeit während der Elternzeit ist ein rechtlich klar geregeltes Arbeitsmodell, das sich von klassischer Teilzeitbeschäftigung unterscheidet. Es basiert auf den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Während der Elternzeit können Mütter und Väter zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche arbeiten (seit dem 1. September 2021). Diese Regelung ist unabhängig davon, ob Elterngeld bezogen wird.

Im Gegensatz zur „normalen“ Teilzeitarbeit ist der Anspruch auf das Arbeiten in Teilzeit während der Elternzeit besonders geschützt und an feste Fristen sowie formale Voraussetzungen gebunden. Wichtig: Die Teilzeit in Elternzeit erfolgt innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich also nicht um einen neuen Arbeitsvertrag, sondern um eine temporäre Anpassung der Arbeitszeit.

Pflichten und Rechte: Was du als Arbeitgeber wissen musst

Als Arbeitgeber bist du grundsätzlich verpflichtet, Teilzeit in Elternzeit zu ermöglichen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. Eltern müssen ihren Antrag auf Teilzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich stellen. Und du bist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu antworten.

Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn die Teilzeitstelle den Betriebsablauf erheblich stören oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Die Ablehnungsgründe müssen klar und nachvollziehbar sein. Die Hürde für eine Ablehnung ist hoch, denn pauschale Begründungen reichen nicht aus. Kommt es zum Streit, musst du als Arbeitgeber die betrieblichen Gründe gegebenenfalls vor Gericht darlegen. Hier lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch mit den Mitarbeitenden zu suchen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

In kleinen Betrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern besteht kein gesetzlicher Anspruch auf das Arbeiten in einer Teilzeitstelle während der Elternzeit. Allerdings sind viele Arbeitgeber auch hier freiwillig offen für flexible Modelle. Ein besonderer Fall ist die sogenannte Brückenteilzeit: Die Brückenteilzeit ermöglicht es, für einen festgelegten Zeitraum (etwa nur einige Monate oder wenige Jahre) in Teilzeit zu arbeiten und anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Auch während der Elternzeit kannst du gemeinsam mit deinen Mitarbeitenden solche Modelle nutzen.

Wie wird die Arbeitszeit bei Teilzeit in Elternzeit geregelt?

Das BEEG gibt vor, dass die Arbeitszeit zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt liegen muss. Die genaue Verteilung der Arbeitszeit kannst du individuell mit deinem Arbeitnehmer vereinbaren. So sind je nach Aufgabenbereich feste Tage, Blockmodelle, flexible Arbeitszeiten oder auch Homeoffice möglich. Du solltest dabei darauf achten, dass die Arbeitszeiten transparent dokumentiert und fair auf das Team verteilt sind.

Besonderheiten: Kündigungsschutz, Gehalt, Urlaub und Versicherungen

Ein zentrales Thema bei Teilzeitstellen während der Elternzeit ist der Kündigungsschutz. Während der Elternzeit, und damit auch während der Teilzeit in Elternzeit, genießen die Eltern einen strengen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist somit grundsätzlich unzulässig. Die Voraussetzungen für eine Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit sind besondere Ausnahmefälle und die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde. Dieser besondere Kündigungsschutz gibt deinen Mitarbeitern Sicherheit und sorgt für ein vertrauensvolles Arbeitsklima.

Das Gehalt berechnet sich wie üblich bei Teilzeitstellen anteilig zu den vereinbarten Wochenstunden. Dein Angestellter in Elternzeit kann weiterhin einen Antrag auf Elterngeld stellen. Jedoch wird das Einkommen aus der Teilzeitarbeit auf das Elterngeld angerechnet und verringert sich dementsprechend.

Beim Urlaub gilt: Auch Teilzeitkräfte in Elternzeit haben Anspruch auf Erholungsurlaub, allerdings reduziert sich der Anspruch entsprechend der Arbeitszeit. Resturlaub, der vor Beginn der Elternzeit nicht genommen wurde, verfällt nicht, sondern kann nach Ende der Elternzeit gewährt werden.

Im Hinblick auf Sozialversicherung sind Teilzeitkräfte in Elternzeit weiterhin in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Voraussetzung ist, dass sie die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) überschreiten.

Betriebliche Gründe für eine Ablehnung: Was zählt wirklich?

Nicht immer lässt sich das Arbeiten in Teilzeit während der Elternzeit problemlos umsetzen. Als Arbeitgeber kannst du einen Antrag nur dann ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe im Weg stehen. Dazu zählen etwa gravierende Störungen im Betriebsablauf, unzumutbare Mehrbelastungen für andere Mitarbeiter oder erhebliche Kosten durch die Umorganisation. Auch wenn keine geeignete Tätigkeit in Teilzeitform vorhanden ist, kann das ein berechtigter Grund für eine Ablehnung sein.

Wichtig: Die Ablehnung des Antrags musst du immer gut begründen und dokumentieren. Transparenz und eine offene Kommunikation helfen, Konflikte zu vermeiden und das Betriebsklima positiv zu gestalten.

Nachteile und Herausforderungen für Unternehmen

Teilzeit in Elternzeit bringt für Unternehmen auch Nachteile mit sich. Die Organisation von Arbeitszeiten und Aufgaben kann komplexer werden, vor allem in kleineren Teams oder bei wichtigen Schlüsselpositionen. Auch der administrative Aufwand steigt, zum Beispiel bei der Berechnung von Gehalt und Urlaub.

Doch wer diese Herausforderungen frühzeitig und gut managt, profitiert langfristig von motivierten und loyalen Mitarbeitern, die dem Unternehmen häufiger treu bleiben. Ein positiver und reibungsloser Ablauf erhöht außerdem die Arbeitgeberattraktivität und senkt die Fluktuation.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – eine echte Win-win-Situation

Teilzeit in Elternzeit bietet für beide Seiten viele Vorteile. Elternteile bleiben dem Unternehmen erhalten, bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung weiter ein und sind oft besonders engagiert. Gleichzeitig sicherst du dir als Arbeitgeber wertvolle Fachkräfte, reduzierst die Fluktuation und stärkst das eigene Image als familienfreundlicher Betrieb.

Flexible Arbeitsmodelle machen dich als Arbeitgeber attraktiv und helfen, offene Stellen schneller und passgenauer zu besetzen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein echter Wettbewerbsvorteil. Statt für viele Monate vom Job auszuscheiden, profitieren Eltern von mehr Flexibilität, besserer Vereinbarkeit von Beruf und Kind und einem reibungslosen Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Damit wird das Modell Teilzeit in Elternzeit zu einem wichtigen Bestandteil moderner Arbeitswelten und zufriedener Teams.