Anzeige

Steuerklasse, Kinderfreibetrag und Co. – wichtige Fragen zum Arbeitsvertrag einfach erklärt

aktualisiert am 22.07.2025  | 
Artikel von: Stefan Zinke
Neuer Job, neue Herausforderungen? Hier findest du praktische Tipps, um deinen Arbeitsvertrag sicher und korrekt auszufüllen! ©fizkes, Adobestock.com

Dein Lebenslauf hat überzeugt, und auch im Bewerbungsgespräch konntest du punkten? Jetzt steht dem Start im neuen Job nichts mehr im Weg – fast nichts. Der nächste wichtige Schritt ist, deinen Arbeitsvertrag korrekt auszufüllen. Gerade für Berufsanfänger kann das eine Herausforderung sein.

Typische Fragen zu personenbezogenen Daten im Arbeitsvertrag

Welches Finanzamt ist für mich zuständig und welcher Steuerklasse gehöre ich eigentlich an? Vermutlich sind diese Themen für dich Neuland. Zum Glück haben wir dir eine praktische Übersicht mit den typischen Fragen zusammengestellt, damit deine ersten Schritte auf dem Weg in die neue Stelle nicht direkt ins Fettnäpfchen führen.

Die Frage nach dem zuständigen Finanzamt

Üblicherweise musst du das Finanzamt deiner Stadt auswählen. In Bamberg ist dies das Finanzamt Bamberg in der Martin-Luther-Straße 1. Folgende Übersicht hilft dir, dein passendes Finanzamt herauszufinden. Beachte, dass es Städte gibt, die mehrere Finanzämter beherbergen. Oftmals ist eines der Ämter für die Betriebsprüfung, Grunderwerbsteuer und Kfz-Steuer zuständig. Hier kann notfalls eine Google-Suche hilfreich sein.

Welcher Steuerklasse gehöre ich an?

Es gibt sechs verschiedene Steuerklassen, von denen du die für dich passende auswählen musst.

  • Lohnsteuerklasse I: Du bist ledig, geschieden oder verwitwet
  • Lohnsteuerklasse II: Du bist alleinerziehend
  • Lohnsteuerklasse III: Du bist verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Person, die Steuerklasse V angehört
  • Lohnsteuerklasse IV: Du bist verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Person, die ebenso Steuerklasse IV angehört
  • Lohnsteuerklasse V: Du bist verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Person, die Steuerklasse III angehört
  • Lohnsteuerklasse VI: Du hast mehrere Arbeitsplätze

Wie du sehen kannst, sind die Lohnsteuerklassen I, II und VI selbsterklärend. Bist du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, hast du die Wahl zwischen den anderen drei Klassen. Entweder entscheidet ihr euch beide für Klasse IV oder eine Person entscheidet sich für die III und die andere für die V. Für die IV-er Kombination solltet ihr euch entscheiden, wenn ihr ungefähr gleich viel Einkommen haben werdet. Alternativ solltet ihr euch für eine Steuererklärung entscheiden um die zu hohen Abgaben zum Jahresende zurückzubekommen.

Was ist meine Sozialversicherungsnummer?

Die Sozialversicherungsnummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die in Deutschland jeder Person zugeordnet wird, die in der gesetzlichen Sozialversicherung registriert ist. Sie wird hauptsächlich für Zwecke der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung genutzt.

Die Nummer besteht aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen und beinhaltet dein Geburtsdatum, dein Geschlecht und eine individuelle Identifikationsnummer. Sie wird dir automatisch zugeteilt, wenn du zum ersten Mal eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübst, zum Beispiel eine Ausbildung startest. Sie dient der Kommunikation zwischen dem Arbeitgeber und den Behörden und Krankenkassen.

Finden kannst du die Nummer auf einem dir zugestellten Sozialversicherungsausweis. Er besteht aus Papier, ist zusammenklappbar und bietet Platz für ein Foto. Falls du deinen Ausweis verlegt haben solltest, kannst du deine Sozialversicherungsnummer direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen. Unter der Nummer: 0800 1000 4800 steht dir von Montag bis Freitag ein Mitarbeiter zur Verfügung. Die Nummer wird dir anschließend postalisch zugestellt.

Erhalte ich eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge, auch bekannt als Betriebsrente, ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Eine solche Altersvorsorge steht dir also nur zu, wenn sie explizit im Arbeitsvertrag oder durch andere Vereinbarungen, wie einen Tarifvertrag, geregelt ist – dazu später mehr.

Wenn keine Betriebsrente vertraglich festgelegt ist, hast du die Möglichkeit, deine Altersvorsorge durch eine sogenannte Direktversicherung aufzustocken. Hierbei wird ein Teil deines Gehalts vom Arbeitgeber direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Einige Arbeitgeber zahlen hierbei freiwillig einen Zuschuss in deinen Rententopf. Doch Achtung: Nur Beiträge, die unter vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind steuer- und sozialabgabenfrei.

Ein weiterer Vorteil: Der Vertrag kann auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen bleiben. Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit dem Renteneintritt, entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange monatliche Altersrente.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Hast du Kinder? Dann kannst du von steuerlichen Freibeträgen profitieren. Insbesondere bei höheren Einkommen können diese Beträge das Kindergeld übersteigen. Auf dieses musst du nämlich verzichten, wenn du den Freibetrag bekommst. Das Finanzamt wählt für dich automatisch das für dich bessere Angebot.

Im Jahr 2025 beläuft sich der Freibetrag auf 3.336 Euro bzw. auf 6.672 Euro für verheiratete Arbeitnehmer. Zusätzlich erhältst du einen Freibetrag für die Betreuung und Ausbildung deines Kindes in Höhe von 1.464 respektive 2.928 Euro. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr deines Kindes sind diese Freibeträge sicher. Darüber hinaus sind die Arbeitsstunden des Kindes von Relevanz.

Weitere Fragestellungen in Bezug auf den Arbeitsvertrag

Neben den grundlegenden Formalitäten gibt es im Arbeitsvertrag oft spezifische Angaben, die für deinen Arbeitsalltag relevant sein können. Es lohnt sich daher, diese Punkte im Arbeitsvertrag genau zu prüfen, um Klarheit über deine Rechte und Pflichten zu erhalten.

Bin ich Kirchensteuerpflichtig?

Wenn du Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche bist, musst du einen Teil deines Gehalts für die Kirchensteuer aufbringen. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Betrag bei 8% des Einkommenssteuersatzes. In den anderen deutschen Bundesländern sind 9% fällig.

Möchtest du deinen Beitrag berechnen, ist dein Lohn, deine Steuerklasse, das Jahr und die Anzahl deiner Kinder ausschlaggebend. Bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro kannst du als Berufseinsteiger ohne Kinder in Bayern mit knapp 17 Euro rechnen (Stand 2024).

Bin ich Grenzgänger?

Als Grenzgänger werden Personen bezeichnet, welche in einem Land wohnen und in einem anderen, meist Nachbarland arbeiten. Da es leider kein einheitlich geregeltes europäisches Gesetz zu Regelung der Lohnsteuer gibt musst du dich auf Doppelbesteuerungsabkommen verlassen, die Regelungen zwischen EU-Mitgliedsstaaten regeln.

Grundsätzlich gilt, dass Grenzgänger in dem Land ihre Steuern entrichten, in dem sie arbeiten. Weitere Informationen über ausländische Arbeitskräfte in Deutschland findest du auf der Seite der Arbeitsagentur.

Arbeitszeiten und Konditionen im Arbeitsvertrag

Die Regelungen zu Arbeitszeiten und Konditionen sind ein zentraler Bestandteil deines Arbeitsvertrags. Üblicherweise wird die wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, oft ergänzt durch Regelungen zu Überstunden. Auch die Dauer der Probezeit ist wichtig, da sie den Zeitraum definiert, in dem sowohl du als auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kurzfristig kündigen können.

Es ist ratsam, die entsprechenden Klauseln im Vertrag genau zu prüfen, damit du von Anfang an über deine Rechte und Pflichten informiert bist.

Gibt es einen Tarifvertrag?

Im Arbeitsvertrag sollte festgehalten sein, ob ein Tarifvertrag gilt. Die Tarife gelten üblicherweise, wenn dein Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehört, der tarifgebunden ist oder du Mitglied einer Gewerkschaft bist, die einen solchen Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Doch was bedeutet es, einen Tarifvertrag ausgehändigt zu bekommen? Zuallererst wird festgelegt, wie hoch dein Gehalt zu sein hat. Dabei werden Berufserfahrung, Position und natürlich die Arbeitszeit mit einbezogen.

Der Tarif regelt zusätzlich deine Urlaubstage, die hier meist über dem gesetzlichen Rahmen von 20 Tagen im Jahr liegt. Regelungen für Überstundenzuschläge und Feiertagsarbeit sind dabei ebenso essenzieller Bestandteil eines Tarifvertrags. Kündigungsfristen können für dich vorteilhafter ausfallen.

Falls kein Tarifvertrag für dich gilt, richten sich die Bedingungen deines Arbeitsverhältnisses allein nach deinem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Regelungen. In diesem Fall solltest du sicherstellen, dass wichtige Punkte wie Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub im Vertrag klar geregelt sind, da du sonst keine tariflichen Mindeststandards nutzen kannst.

Wie hoch ist mein Gehalt?

Das Gehalt muss deutlich sichtbar in deinem Arbeitsvertrag gekennzeichnet sein. Da es sich hierbei um deinen Bruttolohn handelt, musst du einen gewissen Betrag abziehen, um dein tatsächliches Nettogehalt zu erfahren.

Ein Brutto-Netto-Rechner kann dir dabei helfen, herauszufinden, wieviel Geld dir zum Leben übrig bleibt.

Eine Faustregel:

  • Bruttogehalt bis 2.000 Euro: Du erhältst etwa 65–75 % deines Bruttogehalts netto
  • Bruttogehalt von 2.000–4.000 Euro: Du erhältst etwa 60–70 % deines Bruttogehalts netto
  • Bruttogehalt über 4.000 Euro: Du erhältst etwa 55–65 % deines Bruttogehalts netto

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Wenn nicht anders vermerkt, stehen dir in einem Angestelltenverhältnis in Deutschland 20 Urlaubstage bei einer fünf-Tage-Woche zu. Geregelt wird dies vom Bundesurlaubsgesetz, kurz BurlG. Arbeitest du sechs Tage die Woche, kannst du dich auf mindestens 24 Urlaubstage freuen. In Tarifverträgen sind häufig 30 Tage Urlaub üblich.

Der volle Urlaubsanspruch besteht dabei erst nach sechs Monaten an deinem neuen Arbeitsplatz. Vorher steht dir nur anteilig Urlaub zu. Arbeitest du in Teilzeit, kannst du deinen Urlaubsanspruch ganz einfach selbst ausrechnen. Der Urlaub entspricht der Arbeitstage von einem Monat. Wenn du also drei Tage die Woche arbeitest, sind dies 12 Arbeitstage im Monat und dementsprechend 12 Urlaubstage im Jahr.

Zusätzlich zum regulären Urlaub kann dir dein Unternehmen Sonderurlaub gewähren, beispielsweise bei Hochzeiten und Todesfällen. Dies muss dabei im Arbeitsvertrag geregelt werden. Nicht genommener Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr verbraucht werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Wichtig: Der Anspruch verfällt nicht automatisch. Dein Arbeitgeber muss dich rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub sonst verfällt.

Habe ich Anspruch auf Sonderzahlungen?

Ob du Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien hast, hängt von mehreren Faktoren ab. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen, diese werden durch Arbeitsverträge, Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen geregelt.

Der Arbeitgeber kann Sonderzahlungen verweigern, wenn sie ausdrücklich als freiwillig im Arbeitsvertrag deklariert sind. Ohne eine solche Klausel oder bei regelmäßigen Zahlungen über Jahre hinweg kann jedoch ein Anspruch durch betriebliche Übung entstehen.

Wie lang ist meine Probezeit?

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach § 622 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate betragen. Während dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit greifen die regulären Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten. Zudem kann durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsregelung während der Probezeit festgelegt werden.

Wie werden Überstunden gehandhabt?

Überstunden müssen entweder bezahlt oder durch einen Freizeitausgleich abgegolten werden. Der Freizeitausgleich beschreibt dabei eine reduzierte Arbeitszeit, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgesprochen werden muss.

Darüber hinaus gibt es eventuell pauschale Regelungen im Arbeitsvertrag, die mit Klauseln wie: „Mit dem Gehalt sind Überstunden abgegolten“, bereits provisorische Zahlungen von Überstunden beinhalten. Hier ist es allerdings nötig, die Anzahl abgegoltenen Überstunden zu nennen.

Überstunden dürfen die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährden. Dementsprechend sind Arbeitszeiten über 10 Stunden am Tag in Deutschland unzulässig. Ebenso müssen zwischen den Arbeitstagen Ruhezeiten von 11 Stunden eingehalten werden.

Muss ich ein Führungszeugnis vorlegen?

Ein Führungszeugnis wird von dir verlangt, wenn du einem Bereich arbeitest, die ein hohes Maß an Vertrauen und Sicherheit erfordern. Dazu gehören Berufe im Pflege- und Gesundheitsbereich. Doch auch im Finanzsektor und dem Sicherheitsdienst hast du mit einem Eintrag im Führungszeugnis schlechte Karten. Wenn du in einem öffentlichen Amt oder bei der Polizei arbeiten willst, ist ebenso ein Führungszeugnis Pflicht.

Das Führungszeugnis enthält dabei jegliche Straftaten, bei denen die Strafe höher als 90 Tagessätze oder drei Monaten Haft ausfiel und diese nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Tilgungsfristen, abhängig von der Schwere der Straftat begrenzen die Dauer, wie lange du mit einer Anmerkung auf dem Führungszeugnis leben musst.

Ein erweitertes Führungszeugnis wird gefordert, wenn du als Lehrer, Erzieher oder im Freizeitbereich mit Jugendlichen und Kindern arbeiten wirst. Im Gegensatz zum herkömmlichen Führungszeugnis werden hier Sexualdelikte und jede Form von Verurteilung im Zusammenhang mit Schutzbefohlenen aufgelistet.

Das Führungszeugnis kannst du beim Bundesamt für Justiz für 13 Euro beantragen.