Kündigungsgründe: Welche Faktoren rechtfertigen eine Entlassung?
In Deutschland sind wahllose Kündigungen aufgrund des deutschen Arbeitsrechts nicht möglich. Sollte es zu einer ordentlichen, also fristgerechten, Kündigung kommen, erfordert diese einen entsprechenden Kündigungsgrund. Hierbei wird zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten sowie betriebsbedingten Gründen unterschieden.
Keine Kündigung ohne Kündigungsgrund
Laut Hannes Jürgens, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht von rightmart, kann ein Arbeitsverhältnis auf zwei verschiedene Arten beendet werden: durch eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung. Bei ordentlichen Kündigungen müssen lediglich die vorgegebenen gesetzlichen Fristen eingehalten werden, bei außerordentlichen Kündigungen hingegen, muss ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen.
- Die ordentliche personenbedingte Kündigung: Von einer personenbedingten Kündigung wird gesprochen, wenn der Mitarbeiter nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Darunter fallen Vorkommnisse wie Alkohol während der Arbeitszeit, längere Krankheiten oder Freiheitsstrafen.
- Die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung: Kommt es zu einem schweren Fehlverhalten der Arbeitskraft, können Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Gerechtfertigt ist diese beispielsweise bei Beleidigungen oder rassistischen Äußerungen, häufigem Zuspätkommen oder auch bei unentschuldigtem Fehlen. Liegt ein begründeter Verdacht, aber keine Beweise vor, können Arbeitgeber hier von einer Verdachtskündigung Gebrauch machen.
- Die ordentliche betriebsbedingte Kündigung: Dieser Kündigungsgrund ist nie das Ergebnis aus einem Fehlverhalten oder dem Fehlen bestimmter Eigenschaften von Mitarbeitern, sondern viel mehr aus betrieblichen Entscheidungen oder Veränderungen in einem Unternehmen. Solche betriebsbedingten Gründe beinhalten zum Beispiel die Schließung von Filialen, Standortverlagerungen oder auch die Stilllegung eines Betriebs, vor allem im Fall einer Insolvenz.
Wann kannst du fristlos gekündigt werden?
Mit einer fristlosen, auch genannt außerordentlichen Kündigung, ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Der Mitarbeiter wird ohne das Einhalten von Kündigungsfristen entlassen. Fristlose Kündigungen erfolgen jedoch nur ausnahmsweise, da es einen besonderen Kündigungsgrund in Form eines erheblichen Pflichtverstoßes erfordert. Da die Kündigungsgründe hierbei vom Einzelfall abhängig sind, gibt es keine gesetzlich bestimmten Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem eigentlichen Kündigungsgrund ausgesprochen werden – sonst verliert sie ihre Gültigkeit. Außerdem kann eine fristlose Kündigung immer angefochten werden, solange ein Arbeitsverhältnis unter Kündigungsschutz steht.
Die häufigsten Gründe für eine fristlose Kündigung haben wir hier aufgelistet:
- Straftaten, die sich gegen den/die Arbeitgeber richten: Hierzu zählt das Beklauen des Arbeitgebers, Beleidigungen gegenüber dem Betrieb, den Mitarbeitern sowie den Arbeitgebern und zu guter Letzt Körperverletzungen und Sachbeschädigung. Zu letzterem zählen auch Ereignisse, die außerhalb des Betriebs vorkommen, insofern diese sich indirekt auf das Arbeitsverhältnis auswirken.
- Betriebsspionage und Geheimnisverrat: Wirtschaftliche Daten und Vorgänge, die für Außenstehende nicht zugänglich sind, werden als Betriebsgeheimnisse bezeichnet, welche von Arbeitnehmer gewahrt werden sollen. Wird ein Mitarbeiter erwischt, wie er dennoch ein solches weitergibt, kommt es nicht nur zur fristlosen Kündigung, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.
- Täuschung über Krankheit: Wenn ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht oder Zweifel an der Krankschreibung vorliegen, riskiert der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung. Hierbei ist die Beweislage jedoch schwierig, da ein ärztliches Attest einen hohen Beweiswert vorgibt.
Kündigungsgründe von Seiten der Mitarbeitenden – was du beachten solltest
Du bist nicht glücklich in deinem Job und möchtest kündigen? Hier haben wir die wichtigsten Dinge aufgelistet, die du bei deiner Kündigung beachten solltest.
- Die richtige Formulierung einer Kündigung: Damit eine Kündigung rechtswirksam ist, sollte sie schriftlich erfolgen und muss eine handschriftliche Unterschrift enthalten – eine mündliche Kündigung oder eine per E-Mail reichen also nicht aus. Als Arbeitnehmer muss grundsätzlich kein Kündigungsgrund angegeben werden. Du solltest jedoch konkrete Angaben zum Arbeitsverhältnis machen und von einer “Kündigung” schreiben, welche “ordentlich und fristgerecht” abläuft.
- Kündigungsfrist vom Arbeitsvertrag einhalten: Eine rechtskräftige Kündigung muss fristgerecht beim Arbeitgeber eingehen. Die Kündigungsfristen stehen meist im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag. Solltest du diese Fristen nicht beachten, kann es je nach Vertrag zu Vertrags- oder Geldstrafen kommen. Nur, wenn du fristlos kündigst, kann die Kündigungsfrist umgangen werden. Hierfür muss allerdings ein wichtiger Grund, wie zum Beispiel Zahlungsverzug oder Beleidigung, vorliegen.
- Zustellung der Kündigung: Die Zustellung des Kündigungsschreibens erfolgt am besten persönlich. Lass dir außerdem, den Eingang deines Schreibens bestätigen, damit du einen Beweis im Falle einer Unstimmigkeit für die Zustellung der Kündigung hast.