Eine Zeit lang weniger Arbeiten? Alles Wissenswerte zur Brückenteilzeit

aktualisiert am 24.10.2024  | 
Artikel von: Cecilia Klauser
Brückenteilzeit: Temporäre Teilzeitarbeit für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. ©Jadon B/peopleimages.com, Adobestock.com

In der heutigen Berufswelt wollen viele Arbeitnehmende ihr Arbeitsleben möglichst flexibel und ausgeglichen gestalten. Brückenteilzeit zu beanspruchen, stellt eine Möglichkeit dar, das zu erreichen. Hierbei kannst du aus jeglichen Gründen deine Arbeitszeit für eine vereinbarte Zeitspanne verringern.

Was ist Brückenteilzeit?

Brückenteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung, die zeitlich begrenzt ist. Nahezu jeder Arbeitnehmer in einem festen Anstellungsverhältnis hat Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit.

Wann habe ich Anspruch auf Brückenteilzeit?

Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben alle Arbeitnehmende Anspruch darauf, in Brückenteilzeit zu gehen. Es gibt jedoch zwei gesetzliche Bedingungen, die gelten:

  1. Dein Arbeitgeber muss insgesamt mehr als 45 Angestellte beschäftigen.
  2. Dein Arbeitsverhältnis muss mehr als 6 Monate angedauert haben.

Wie kann ich Brückenteilzeit beantragen?

Dein Antrag muss schriftlich und fristgerecht bei deinem Arbeitgeber eingereicht werden. Diese drei Punkte solltest du bei deinem Antrag unbedingt beachten:

  1. Verfasse einen Brief oder E-Mail an deinen Arbeitgeber, in der du klarstellst, dass du deine derzeitige Arbeitszeit auf bestimmte Zeit verringern willst.
  2. Dein Antrag auf Brückenteilzeit muss mindestens drei Monate vor deiner Verringerung der Stunden bei deinem Arbeitgeber eingehen.
  3. Innerhalb des Antrags musst du klarstellen, dass du Brückenteilzeit beanspruchen willst, deren Dauer nennen, die gewünschten Wochenstunden beziehungsweise Monatsstunden angeben und die Aufteilung deiner Stunden darstellen.

Darf mein Arbeitgeber meinen Antrag ablehnen?

Generell muss dein Arbeitgeber jeden Antrag sorgfältig prüfen und nur mit guter Begründung ablehnen. Hierfür gilt:

  • Dein Arbeitgeber darf sich mit seiner Entscheidung bis zu einem Monat vor deiner gewünschten Änderung der Arbeitszeit Zeit lassen und muss dir seine Entscheidung schriftlich zukommen lassen.
  • Versäumt dein Arbeitgeber diese Frist, dann ist der Antrag nach deinen gestellten Bedingungen gültig.
  • Bei Arbeitgebern mit 45 bis 200 Arbeitnehmern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze. Demnach darf dein Antrag abgelehnt werden, wenn sich schon einige deiner Kollegen in Brückenteilzeit befinden. Ist zum Beginn deiner gewünschten verringerten Arbeitsstunden bereits pro 15 Arbeitnehmer eine Person in Brückenteilzeit, darf dein Arbeitgeber deinen Antrag ablehnen.

Wie lange darf die Teilzeit dauern?

Die Brückenteilzeit darf laut §9a TzBfG mindestens ein Jahr und maximal 5 Jahre andauern.

Ist eine Verlängerung möglich?

Generell ist die angegebene Zeit der Brückenteilzeit für beide Parteien bindend. Das bedeutet, dass die Brückenzeit nicht verkürzt werden darf und nach Wunsch wieder eine Vollzeitstelle angetreten werden kann. Auch eine Verlängerung der Brückenteilzeit ist per Gesetz nicht möglich. Ausnahme besteht, wenn sich dein Arbeitgeber und du auf eine Änderung freiwillig einigen und auf Basis §7 TzBfG ändern.

Wie oft darf ich Brückenteilzeit beantragen?

Es gibt generell keine Begrenzung, wie oft du die Teilzeit beantragen darfst. Jedoch musst du wieder ein Jahr in Vollzeit gearbeitet haben, bis du wieder einen neuen Antrag stellen kannst.