Rechtliche Vorgaben für Ferienjobs: darauf sollten Schüler achten

aktualisiert am 24.10.2024  | 
Artikel von: Annika Wittmer
Ferienjobs: Eine wertvolle Gelegenheit, Arbeitsluft zu schnuppern und gleichzeitig das Taschengeld aufzubessern. ©Seventyfour, Adobestock.com

Ferienjobs sind eine gute Möglichkeit, erste Joberfahrungen zu sammeln und Eigenverantwortung zu lernen. Aufgrund ihres Alters gelten allerdings bestimmte rechtliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Rahmenbedingungen für Ferienjobs?

Ein Ferienjob ist eine Beschäftigung für Schüler in den Schulferien, die vertraglich auf eine bestimmte Zeit festgelegt ist. Bei fünf Arbeitstagen in der Woche darf das Arbeitsverhältnis nicht länger als drei Monate dauern und generell darf es nicht länger als 70 Tage dauern.

Bei Ferienjobs von Jugendlichen unter 18 Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz:

  • 13-15 Jahre: Jugendliche ab 13 Jahren dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern schon das Arbeiten anfangen. Jedoch dürfen sie nur bestimmten Tätigkeiten nachgehen, wie beispielsweise Zeitungen austragen, Kinderbetreuung oder Nachhilfeunterricht.
  • 15-17 Jahre: Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche auch anderen Jobs nachgehen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass keine Vollzeitschulpflicht mehr besteht, was in der Regel nach der neunten Klasse der Fall ist. Weiterhin schulpflichtige Jugendliche dürfen jedoch mit der Zustimmung ihrer Eltern bis zu vier Wochen pro Jahr in den Schulferien arbeiten.
  • Pausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden sind 30 Minuten Pause zu gewährleisten. Sobald die Jugendlichen mehr als sechs Stunden arbeiten, stehen ihnen 60 Minuten zu.
  • Arbeitszeiten: Die Arbeitszeit der Jugendlichen dürfen acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Freizeit: Nachdem sie ihre tägliche Arbeit vollendet haben, muss Jugendlichen ein Minimum von 12 Stunden ununterbrochene Freizeit gegeben sein, bevor sie wieder das Arbeiten anfangen.
  • Beschäftigungszeiten: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur von sechs bis 20 Uhr beschäftigt werden. Ab dem Alter von 16 Jahren dürfen Jugendliche in bestimmten Betrieben, wie etwas Gaststätten oder Schicht-Betrieben, auch länger beschäftigt werden.
  • Keine Wochenendarbeit: Schüler dürfen maximal fünf Tage pro Woche arbeiten. Wochenendarbeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Betrieben möglich.

Studenlohn bei Ferienjobs?

Das Mindestlohngesetz greift erst mit der Volljährigkeit. Deshalb müssen Betriebe ihren Ferienjobbern noch keine 12,41 Euro (Stand Oktober 2024) bezahlen. Häufig ist das dennoch der Fall. Auf freiwilliger Basis zahlen einige Arbeitgeber sogar mehr als diese Summe.

Die Vor- und Nachteile eines Ferienjobs

Vorteile eines Ferienjobs:

  • Schüler können sich etwas Geld dazuverdienen.
  • Sie lernen, wie man mit dem eigenen Geld umgeht.
  • Sie lernen Eigenverantwortung.
  • Ferienjobs bieten eine erste Berufsorientierung.
  • Schüler gewinnen Einblicke in die Arbeitswelt.
  • Sie haben die Möglichkeit, berufliche Kontakte zu knüpfen.
  • Sie lernen, wie man mit Kollegen und Vorgesetzten in einem beruflichen Umfeld umgeht und zusammenarbeitet.

Nachteile eines Ferienjobs: 

  • Es kann passieren, dass Schüler wegen ihres Ferienjobs unter zu viel Stress für ihr Alter stehen.
  • Je nachdem, wie anspruchsvoll der Job ist, kann er schnell überfordern.
  • Ferien sind da, damit sich Jugendliche erholen können. Ein Ferienjob stört diese Erholung.
  • Ein Ferienjob kann viel Zeit einnehmen und zu sozialer Isolation in den Arbeitsphasen führen.