Den Ausbildungsbetrieb wechseln: was du dabei beachten solltest

aktualisiert am 07.07.2025  | 
Artikel von: Stefan Zinke, Melina Mark
Du möchtest deine Ausbildung wechseln? Wir zeigen dir, worauf du achten solltest. Foto: AdobeStock/Igor

Die berufliche Ausbildung ist eine aufregende Zeit. Der Alltag gestaltet sich plötzlich ganz anders – du wirst selbstständiger, lernst neue Menschen kennen und stellst die Weichen für die eigene berufliche Zukunft. Dass dabei nicht immer alles glattläuft und du auch einmal auf Probleme stößt, ist ganz normal. Wenn die Probleme so groß sind, dass du den Betrieb wechseln möchtest, ist das prinzipiell möglich. Wichtig ist allerdings, mit solchen Herausforderungen richtig umzugehen. 

Die meisten Auszubildenden, die in ihrem Ausbildungsbetrieb unzufrieden sind, können sich oft mit dem Betriebsklima, den Arbeitszeiten oder den Vorgesetzten nicht arrangieren. Doch bevor der Entschluss zur Kündigung gefasst wird, solltest du dir einige Fragen stellen: Was ist die Ursache für das schlechte Betriebsklima? Kann ich selbst etwas zur Verbesserung beitragen? Sind die Arbeitszeiten in einem anderen Betrieb oder einer anderen Ausbildung wirklich besser?

Bei Konflikten mit dem Vorgesetzten kann vielleicht ein klärendes Gespräch das Problem aus der Welt schaffen. Oft haben die Ausbilder bereits Erfahrung und gute Lösungen für solche Schwierigkeiten parat. Findet sich partout keine Lösung, muss bei der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses einiges beachtet werden. 

Den Ausbildungsbetrieb wechseln: es gibt einiges zu beachten

Ohne Weiteres kann eine Ausbildung, der IHK-München zufolge,  nicht einfach abgebrochen und in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden – das ist sowohl für Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe gesetzlich im BBiG geregelt. Lediglich während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Dauer der Probezeit beträgt in der Regel zwischen ein und vier Monaten.

Soll der Ausbildungsbetrieb nach dem Ablauf der Probezeit gewechselt werden, gilt es einiges zu berücksichtigen. Das Berufsbildungsgesetz gibt vor, dass dies nur unter Angabe wichtiger Gründe erfolgen darf. Die Gründe hierfür dürfen zum Zeitpunkt der Kündigung aber nicht länger als zwei Wochen bekannt sein. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn die Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

Die bloße Behauptung, dass es Mängel in der Ausbildung gäbe, reicht hier allerdings nicht aus – diese müssen auch nachweisbar sein. Zudem muss der Betrieb vor der Kündigung aufgefordert werden, diese Mängel innerhalb einer vorgegebenen Frist zu beseitigen. Passiert die Mängelbeseitigung nicht, kann das Ausbildungsverhältnis ohne Berücksichtigung einer Frist sofort gekündigt werden. Wichtige Gründe können zum Beispiel sein: schlechte Ausbildung durch den Betrieb, wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung, Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder auch Beleidigungen und sexuelle Belästigung.

Ausbildungswechsel und Aufhebungsvertrag

Nur wenn Auszubildende die Ausbildung komplett aufgeben wollen – um zum Beispiel zu studieren oder wenn sie einen anderen Beruf erlernen möchten – kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Gründe hierfür können sein, dass die Ausbildungsrichtung oder auch generell eine Ausbildung doch nicht das Richtige ist und sie sich gerne anderweitig orientieren möchten.

Egal, ob nur der Betrieb oder gleich die ganze Ausbildung gewechselt werden soll – die beste Lösung zur Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ist der Aufhebungsvertrag. Dieser wird von Betrieb und Auszubildendem in beidseitigem Einvernehmen geschlossen. Dabei muss weder ein Grund angegeben noch eine Frist eingehalten werden. Die Ausbildung kann dann direkt in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden.

Neuen Ausbildungsbetrieb suchen

Bevor ein Ausbildungsvertrag gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, solltest du dich um eine neue Ausbildungsstelle bemühen, damit der Übergang nahtlos erfolgen kann. Offene Stellen sind oft an der Berufsschule ausgeschrieben oder über Berufsschulkollegen, Lehrkräfte, die Webseiten der Kammern und bei der Agentur für Arbeit zu finden. Natürlich kannst du auch bei den Betrieben in der Umgebung direkt nachfragen.

Die aktualisierten Bewerbungsunterlagen sollten unter anderem gut formuliert erläutern, warum du eine neue Ausbildungsstelle suchst. Jedoch solltest du in keinem Fall schlecht über den aktuellen Betrieb reden! Ein Probearbeitstag ermöglicht es dir, den neuen Betrieb und die Mitarbeiter schon vorab kennenzulernen. Bei einer Zusage sollte ein Startzeitraum für den Beginn vereinbart werden. Mit dem neuen Betrieb ist dann auch ein neuer Ausbildungsvertrag abzuschließen. Ob die bereits zurückgelegte Ausbildungszeit angerechnet wird, vereinbaren Betrieb und Auszubildende. In jedem Fall muss eine neue Probezeit absolviert werden.

Unterschiede zwischen dualer und schulischer Ausbildung

Ein Ausbildungswechsel gestaltet sich unterschiedlich, je nachdem, ob du eine duale oder eine rein schulische Ausbildung absolvierst. Bei der dualen Ausbildung sind sowohl Betrieb als auch Berufsschule beteiligt, während bei der schulischen Ausbildung die Schule im Mittelpunkt steht. Die Anerkennung von Leistungen, der Ablauf des Wechsels und die Formalitäten können daher variieren. Informiere dich bei deiner Ausbildungsstätte und den zuständigen Behörden, welche Besonderheiten im jeweiligen System gelten.

Kindergeld, Sperrzeiten, Sozialleistungen: So kannst du Komplikationen gezielt vermeiden

Abgesehen von den rechtlichen Aspekten in Bezug auf den Arbeitsvertrag und den Betrieb selbst, sollte man sich vor dem Wechsel des Ausbildungsbetriebs noch weitere Fragen stellen. Beispielsweise, wie die finanzielle Situation in einer etwaigen Übergangsphase aussieht oder ob die bisherigen Ausbildungsleistungen anerkannt werden können.

Finanzielle Aspekte bei Unterbrechung der Ausbildung

Kommt es im Zuge eines Ausbildungswechsels zu einer Unterbrechung, stellt sich oft die Frage nach dem Anspruch auf Kindergeld und mögliche Sozialleistungen. Grundsätzlich bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen, solange du unter 25 Jahre alt bist und dich weiterhin in einer Übergangsphase von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindest. Dauert die Unterbrechung jedoch länger, kann der Anspruch vorübergehend entfallen.

Sperrzeiten beim Arbeitsamt nach Ausbildungsabbruch

Wenn zwischen dem Ende des alten Ausbildungsverhältnisses und dem Beginn einer neuen Ausbildung eine Lücke entsteht, kann es Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II geben. Bei einer eigenständigen Kündigung ohne wichtigen Grund kann das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Wer hingegen aus wichtigem Grund kündigt oder einen Aufhebungsvertrag abschließt, sollte die Gründe dokumentieren und dem Arbeitsamt mitteilen, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Je früher du die Agentur für Arbeit über deine Situation informierst, desto besser.

Anerkennung bisheriger Leistungen in der Berufsschule

Die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen und Zeiten in der Berufsschule ist ein wichtiger Punkt beim Ausbildungswechsel. In der Regel bescheinigt die bisherige Berufsschule die besuchten Unterrichtsstunden und erworbenen Noten. Diese Nachweise solltest du der neuen Schule vorlegen, damit deine Leistungen anerkannt und angerechnet werden können. So vermeidest du, dass du Lernstoff doppelt absolvieren musst oder Nachteile bei der Versetzung in die nächste Klassenstufe entstehen.

Auswirkungen des Wechsels auf die Abschlussprüfung

Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs kann auch Auswirkungen auf die Abschlussprüfung haben. Grundsätzlich bleibt die Zulassung zur Abschlussprüfung bestehen, sofern die vorgeschriebene Ausbildungszeit und die notwendigen Inhalte nachgewiesen werden können. Allerdings kann sich der Prüfungstermin verschieben, wenn sich durch den Wechsel Lücken oder Verzögerungen ergeben. Es ist daher wichtig, frühzeitig mit der zuständigen Kammer (IHK, HWK) zu klären, wie die bisherige Ausbildungszeit angerechnet wird und welche Schritte für die Zulassung zur Prüfung erforderlich sind.

Besondere Situationen beim Ausbildungswechsel

Wenn man den Ausbildungsbetrieb wechseln möchte, findet man nicht zwingend im Nachbarort einen neuen Betrieb. Auch kann damit der Wechsel der Berufschule einhergehen. Eine solche Veränderung sollte also gut durchdacht sein, damit alles reibungslos ablaufen kann.

Wechsel in eine andere Region oder ein anderes Bundesland

Bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs in eine andere Region oder ein anderes Bundesland ist häufig auch ein Wechsel der Berufsschule notwendig. Dabei solltest du beachten, dass die Anmeldung an der neuen Berufsschule rechtzeitig erfolgt und alle bisherigen Zeugnisse sowie Nachweise über absolvierte Lerninhalte vorgelegt werden. Die neue Schule prüft dann, in welche Klasse du eingestuft wirst und ob eventuell einzelne Inhalte nachgeholt werden müssen. Eine enge Abstimmung zwischen alter und neuer Schule erleichtert den Übergang.

Wechsel ins Ausland während der Ausbildung

Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs ins Ausland bringt besonders viele Herausforderungen mit sich. Im Ausland gelten oft andere Regelungen für die Anerkennung von Ausbildungszeiten, und auch die Berufsschulpflicht kann sich unterscheiden. Informiere dich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen, wie deine bisherige Ausbildung anerkannt wird und welche Formalitäten zu beachten sind.

Einwilligung der Eltern bei Minderjährigen

Für minderjährige Auszubildende ist die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für einen Ausbildungswechsel zwingend erforderlich. Sowohl bei der Kündigung des alten als auch beim Abschluss eines neuen Ausbildungsvertrags müssen die Eltern unterschreiben. Es empfiehlt sich, die Eltern frühzeitig einzubeziehen, um Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.

Anlaufstellen, wenn du deinen Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest

Wenn du deinen Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest, gibt es mehrere Anlaufstellen, die dir weiterhelfen können. Die Bundesagentur für Arbeit, die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer (IHK) sind gute Anlaufstellen, um Unterstützung und Informationen zu erhalten. Diese Institutionen haben oft direkte Kontakte zu Ausbildungsbetrieben und können dir bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz helfen. Es ist auch hilfreich, sich bei Mitschülern in der Berufsschule umzuhören, ob sie von freien Stellen wissen.