Zweite Chance - Das ist beim Wechsel des Ausbildungsbetriebes oder der Ausbildungsstelle zu beachten

Die berufliche Ausbildung ist eine aufregende Zeit, in der sich einiges ändert. Der Alltag gestaltet sich plötzlich ganz anders – du musst selbstständiger werden, lernst neue Menschen kennen und stellst zwangsläufig die Weichen für die eigene berufliche Zukunft. Dass dabei nicht immer alles glatt läuft und du auch einmal auf Probleme stößt, ist ganz normal. Wichtig ist nur, mit solchen Herausforderungen richtig umzugehen. 

Junge Menschen sitzen um einen Laptop und lächeln
Du möchtest deine Ausbildung wechseln? Wir zeigen dir, worauf du achten solltest. Bildquelle: Adobe Stock.

Konflikte in der Ausbildung

Die meisten Auszubildenden, die in ihrem Ausbildungsbetrieb unzufrieden sind und diesen wechseln möchten, sind entweder mit dem Betriebsklima, den Arbeitszeiten oder den Vorgesetzten unglücklich. Doch bevor der Entschluss zur Kündigung gefasst wird, solltest du dir einige Fragen stellen: Was ist die Ursache für das schlechte Betriebsklima? Kann ich selbst etwas zur Verbesserung beitragen? Sind die Arbeitszeiten in einem anderen Betrieb oder einer anderen Ausbildung wirklich besser? Bei Konflikten mit dem Vorgesetzten kann vielleicht ein klärendes Gespräch das Problem aus der Welt schaffen. Oft haben die Ausbilder bereits Erfahrung und gute Lösungen für solche Schwierigkeiten parat. Findet sich partout keine Lösung, muss bei der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses einiges beachtet werden. 

Den Ausbildungsbetrieb wechseln

Ganz ohne Weiteres kann eine Ausbildung nicht einfach abgebrochen und in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden – das ist sowohl für Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe gesetzlich geregelt. Lediglich während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Dauer der Probezeit beträgt immer zwischen ein und vier Monaten. 

Soll der Ausbildungsbetrieb nach dem Ablauf der Probezeit gewechselt werden, gilt es einiges zu berücksichtigen. Das Berufsbildungsgesetz gibt vor, dass dies nur unter Angabe wichtiger Gründe erfolgen darf. Die Gründe hierfür dürfen zum Zeitpunkt der Kündigung aber nicht länger als zwei Wochen bekannt sein. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel nur dann gegeben, wenn die Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.  

Die bloße Behauptung, dass es Mängel in der Ausbildung gäbe, reicht hier allerdings nicht aus – diese müssen auch nachweisbar sein. Zudem muss der Betrieb vor der Kündigung aufgefordert werden, diese Mängel innerhalb einer vorgegebenen Frist zu beseitigen. Passiert die Mängelbeseitigung nicht, kann das Ausbildungsverhältnis ohne Berücksichtigung einer Frist sofort gekündigt werden. Wichtige Gründe können zum Beispiel sein: schlechte Ausbildung durch den Betrieb, wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung, Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder auch Beleidigungen und sexuelle Belästigung. 

Ausbildungswechsel und Aufhebungsvertrag

Nur wenn Auszubildende die Ausbildung komplett aufgeben wollen – um zum Beispiel zu studieren oder wenn sie einen anderen Beruf erlernen möchten – kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Gründe hierfür können sein, dass die Ausbildungsrichtung oder auch generell eine Ausbildung doch nicht das Richtige ist und man sich gerne anderweitig orientieren möchte. 

Egal, ob nur der Betrieb oder gleich die ganze Ausbildung gewechselt werden soll – die beste Lösung zur Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ist der Aufhebungsvertrag. Dieser wird von Betrieb und Auszubildendem in beidseitigem Einvernehmen geschlossen. Dabei muss weder ein Grund angegeben noch eine Frist eingehalten werden. Die Ausbildung kann dann direkt in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden. 

Neuen Ausbildungsbetrieb suchen

Bevor ein Ausbildungsvertrag gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, solltest du dich um eine neue Ausbildungsstelle bemühen, damit der Übergang nahtlos erfolgen kann. Offene Stellen sind oft an der Berufsschule ausgeschrieben oder über Berufsschulkollegen, Lehrkräfte, die Webseiten der Kammern und bei der Agentur für Arbeit zu finden. Natürlich kannst du auch bei den Betrieben in der Umgebung direkt nachfragen. 

Die aktualisierten Bewerbungsunterlagen sollten unter anderem gut formuliert erläutern, warum du eine neue Ausbildungsstelle suchst. Jedoch solltest du in keinem Fall schlecht über den aktuellen Betrieb reden! Ein Probearbeitstag ermöglicht es dir, den neuen Betrieb und die Mitarbeiter schon vorab kennenzulernen. Bei einer Zusage sollte ein Startzeitraum für den Beginn vereinbart werden. Mit dem neuen Betrieb ist dann auch ein neuer Ausbildungsvertrag abzuschließen. Ob die bereits zurückgelegte Ausbildungszeit angerechnet wird, vereinbaren Betrieb und Auszubildende. In jedem Fall muss eine neue Probezeit absolviert werden.  

Fazit: Informieren dich gut

Es wird also deutlich, dass du deinen Ausbildungsbetrieb nicht aus Lust und Laune wechseln kannst. Du solltest dich vorher gut informieren und dir die Entscheidung gründlich überlegen. Bist du dir jedoch sicher, findest du oben die Bedingungen, die du beachten solltest.