Pflege mit TVöD - alle wichtigen Infos zu Tarifverträgen & Co.

Wer neu in die Pflege einsteigen möchte, kann bei den vielen verschiedenen Möglichkeiten und Begrifflichkeiten schnell ins Stutzen kommen. Was TVöD, TVöD-P und TV-L Kr bedeuten und wie man sein Gehalt ausrechnet, erfährst du hier.

Frau schaut sich Dokumenet am Schreibtisch an
Tarifverträge können verwirrend sein. Wir helfen dir! Bildquelle: AdobeStock.

Für was steht TVöD?

Bevor wir uns auf die Pflege beziehen können, müssen wir zunächst den Begriff TVöD klären. Wofür stehen die vier Buchstaben? TVöD steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Dieser Arbeitsvertrag betrifft Arbeitnehmer, die in “einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist”. Demnach werden Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten nach Tarif bezahlt, die nach dem TVöD geregelt sind.  

Im Falle von Pflegeberufen betrifft das meist Mitarbeiter der Verwaltung von Bund und Kommunen sowie Angestellte in öffentlichen Einrichtungen der Altenpflege, in Krankenhäusern, in Psychiatrien oder in der Behindertenhilfe. Nach neuer Entgeltregelung zählen nun auch Notfallsanitäter und Angestellte im kommunalen Rettungsdienst hierzu. Der aktuell (Stand: 13.06.2023) geltende Tarifvertrag für Pfleger ist der TVöD-P.  

Welche TVöD Entgeltgruppe steht mir zu? 

Je nach Beruf, Beschäftigungsdauer oder Qualifikation wird man innerhalb des TVöD in sogenannte Entgeltgruppen eingeteilt und entsprechend entlohnt. Zunächst wird unterschieden zwischen Entgeltgruppen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den Entgeltgruppen des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L).  

Im Falle der Pflegeberufe gibt es spezielle Entgeltgruppen. Für den TVöD gibt es die Entgeltgruppe TVÖD-P, mit ihrer eigenen Eingruppierung und “P-Tabelle”. Für den TV-L gibt es die Entgeltgruppe TV-L Kr, welche auch eine spezielle Eingruppierung hat.  

Innerhalb dieser Gruppen gibt es ebenfalls Differenzierungen, sogenannte Stufen. Jeder Entgeltgruppe sind Qualifikation, Erfahrung und gegebenenfalls spezielle Ausbildungen zugeordnet. So hat jedes Berufsbild eine unterschiedliche Entgeltgruppe und Stufe. In der Regel gilt: Je höher die Erfahrung und Qualifikation, desto höher die Eingruppierung in Gruppe und Stufe. Dementsprechend arbeitet man sich im Laufe seiner Karriere die Stufen und Gruppierungen hoch und verdient mit der Zeit auch mehr Geld.  

Die TVöD-P Entgeltgruppe unterscheidet sich in ihrem System von den allgemeinen Entgeltgruppen des TVöD. Ein besseres Verständnis gewährt uns ein Blick auf diese Tabelle:  

Beispiel: Altenpfleger im TVöD

Zum besseren Verständnis wollen wir das Ganze an einem Beispiel durchspielen. Wenn du beispielsweise als Altenpfleger im öffentlichen Dienst angestellt bist, wirst du in den TVöD-P eingeteilt. Für Altenpfleger gilt die Entgeltgruppe P7 aus der obigen Tabelle. Hier liegt das Einstiegsgehalt in Stufe 2 bei rund 2.830 Euro. Mit steigender Erfahrung steigen auch die Stufen, demnach liegst du bei Stufe 3 bei circa 3.003 Euro, Stufe 4 bietet schon knapp 3.270 Euro und bei Stufe 5 bekommst du rund 3.403 Euro. Die höchste Stufe, die du als Altenpfleger erreichen kannst, ist Stufe 6 mit einem Gehalt von ungefähr 3.540 Euro. 

TVöD-Gehaltsrechner 

Vor lauter Bürokratie und verschiedenen Eingruppierungen können wir schnell mal die wichtigen Dinge aus den Augen verlieren: Wie viel wirst du in deinem Beruf verdienen? Hierbei hilft der TVöD-Gehaltsrechner. Du musst lediglich deine Entgeltgruppe und Stufe kennen, sowie deine Arbeitszeit und Zusatzversorgungen (beispielsweise durch die Bayrische Versorgungskammer) angeben. Hinzu kommen noch Standardangaben, wie Lohnsteuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeiträge und Angaben zur Krankenkasse und schon hast du dein Gehalt errechnet.  

Auch interessant: Bayrische Altenpfleger verdienen mit am besten mit einem medianen Gehalt von 3.097 Euro. Nur Baden-Württemberg ist Bayern voraus mit einem medianen Gehalt für Altenpfleger von 3.169 Euro.  

Was ändert sich im TVöD-P in 2024?

Nach einer neuen Tarifverhandlung haben sich die ver.di-Bundestarifkommission sowie Beamtenbund, Tarifunion und die Gewerkschaften auf Folgendes für das Jahr 2024 geeinigt: Pflegerinnen und Pfleger im öffentlichen Dienst erhalten zum 01.03.2024 eine Einmalzahlung von 200 Euro. Zusätzlich erhalten sie in dem Zeitraum vom 01.03.2024 - 31.12.2024 eine Gehaltserhöhung von 5,5%.