Kündigungsgründe - Welche Faktoren rechtfertigen die Entlassung?

“Kündigung” - ein einzelnes Wort, das das Ende eines Jobs bedeutet. Jedoch bedeutet eine Kündigung nicht automatisch, dass sich ein Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß verhalten hat oder der Arbeitgeber einen schlechten Tag hatte. Welche unterschiedlichen Gründe Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer aufbringen müssen und was du unbedingt zu Kündigungen wissen solltest, haben wir hier für dich zusammengestellt. So bist du für den Fall der Fälle perfekt vorbereitet.  

Finde auch du einen perfekten Job auf jobs.inFranken.de! 

Frau sitzt verzweifelt vor ihrem Laptop

Keine Kündigung ohne Kündigungsgrund

In Deutschland sind wahllose Kündigungen aufgrund des deutschen Arbeitsrechts nicht möglich. Sollte es zu einer ordentlichen, also fristgerechten, Kündigung kommen, erfordert diese einen entsprechenden Kündigungsgrund. Hierbei wird zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten sowie betriebsbedingten Gründen unterschieden. Liegt keiner dieser Gründe vor, ist die Kündigung unwirksam.  

1. Die personenbedingte Kündigung: Von einer personenbedingten Kündigung wird generell gesprochen, wenn der Mitarbeiter persönlich nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Darunter fallen Vorkommnisse wie der alkoholisierte Zustand während der Arbeitszeit, längere Krankheiten oder aber auch Freiheitsstrafen.  

2. Die verhaltensbedingte Kündigung: Kommt es zu einem schweren Fehlverhalten des Mitarbeitenden können Arbeitgeber gegebenenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Gerechtfertigt ist diese beispielsweise bei Beleidigungen oder rassistischen Äußerungen, häufigem Zuspätkommen oder auch bei unentschuldigtem Fehlen. Liegt zwar ein begründeter Verdacht, aber keine Beweise vor, können Arbeitgeber hier übrigens von einer Verdachtskündigung Gebrauch machen.  

3. Die betriebsbedingte Kündigung: Dieser Kündigungsgrund ist nie das Ergebnis aus einem Fehlverhalten oder dem Fehlen bestimmter Eigenschaften von Mitarbeitern, sondern viel mehr aus betrieblichen Entscheidungen oder Veränderungen in einem Unternehmen. Solche betriebsbedingten Gründe beinhalten zum Beispiel die Schließung von Filialen, Standortverlagerungen oder auch die Stilllegung eines Betriebs, vor allem im Fall einer Insolvenz.  

Aus und vorbei - Wann kannst du fristlos gekündigt werden?

Mit einer fristlosen, auch genannt außerordentlichen, Kündigung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Der Mitarbeiter wird ohne das Einhalten von Kündigungsfristen entlassen. Fristlose Kündigungen erfolgen jedoch nur ausnahmsweise, da es einen besonderen Kündigungsgrund in Form eines erheblichen Pflichtverstoßes erfordert. Da die Kündigungsgründe hierbei immer vom Einzelfall abhängig sind, gibt es keine gesetzlich bestimmten Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung. Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem eigentlichen Kündigungsgrund ausgesprochen werden – sonst verliert sie ihre Gültigkeit. Außerdem kann eine fristlose Kündigung immer angefechtet werden, solange ein Arbeitsverhältnis unter Kündigungsschutz steht.  

Die häufigsten Gründe für eine fristlose Kündigung haben wir hier aufgelistet:  

1. Straftaten, die sich gegen den/die Arbeitgeber richten: Hierzu zählt das Beklauen des Arbeitgebers, Beleidigungen gegenüber dem Betrieb, den Mitarbeitern sowie den Arbeitgebern und zu guter Letzt Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. Zu letzterem zählen auch Ereignisse, die außerhalb des Betriebs vorkommen, insofern diese sich indirekt auf das Arbeitsverhältnis auswirken.  

2. Betriebsspionage und Geheimnisverrat: Wirtschaftliche Daten und Vorgänge, die für Außenstehende nicht zugänglich sind, werden als Betriebsgeheimnisse bezeichnet, welche von Arbeitnehmer gewahrt werden sollen. Wird ein Mitarbeiter erwischt, wie er dennoch ein solches weitergibt, kommt es nicht nur zur fristlosen Kündigung, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.  

3. Täuschung über Krankheit: Wenn ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht oder Zweifel an der Krankschreibung vorliegen, riskiert der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung. Hierbei ist die Beweislage jedoch schwierig, da ein ärztliches Attest einen hohen Beweiswert vorgibt. 

Kündigung von Seiten der Mitarbeitenden - Was Du beachten solltest

Du bist nicht glücklich in deinem Job und möchtest kündigen? Hier haben wir die wichtigsten Dinge aufgelistet, die du bei deiner Kündigung beachten solltest.  

1. Die richtige Formulierung einer Kündigung: Damit eine Kündigung rechtswirksam ist, sollte sie schriftlich erfolgen und muss eine handschriftliche Unterschrift enthalten - eine mündliche Kündigung oder per E-Mail reicht also nicht aus. Als Arbeitnehmer muss grundsätzlich kein Kündigungsgrund angegeben werden. Du solltest jedoch konkrete Angaben zum Arbeitsverhältnis machen und von einer “Kündigung” schreiben, welche “ordentlich und fristgerecht” abläuft.  

2. Kündigungsfrist vom Arbeitsvertrag einhalten: Eine rechtskräftige Kündigung muss fristgerecht bei deinem Arbeitgeber eingehen. Die Kündigungsfristen stehen meist in deinem Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag. Solltest du diese Fristen nicht beachten, kann es je nach Vertrag zu Vertrags- oder Geldstrafen kommen. Nur wenn du fristlos kündigst, kann die Kündigungsfrist umgangen werden. Hierfür muss allerdings ein wichtiger Grund, wie zum Beispiel Zahlungsverzug oder Beleidigungen, vorliegen.  

3. Zustellung der Kündigung: Die Zustellung des Kündigungsschreibens erfolgt am besten persönlich, da du dir hierbei sicher sein kannst, dass es auch wirklich bei deinem Vorgesetztem landet. Lass dir außerdem, falls möglich, den Eingang deines Schreibens bestätigen, damit du einen Beweis im Falle einer Unstimmigkeit für die Zustellung der Kündigung hast.  

Fazit: Eine Kündigung ist nicht gleich eine Kündigung!

Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass ein Arbeitnehmer sich falsch verhalten hat. Oftmals kann es auch sein, dass die Gründe für eine Kündigung betriebsbedingt sind.  

Dein Arbeitgeber kann dich nicht aus heiterem Himmel einfach kündigen, da es den Kündigungsschutz gibt, der einen triftigen Grund erfordert, wieso du gekündigt werden sollst. Eine fristlose Kündigung kommt nur im Ausnahmefall vor. Wenn du dich also vorbildlich in deinem Job verhältst, brauchst du dir keine Sorgen machen. Sollte die Kündigung von deiner Seite aus kommen, solltest du bestimmte Formalia und Fristen einhalten, damit alles geregelt ablaufen kann.

Finde noch heute deinen Traumjob auf job.inFranken.de!