Fristgerechte Kündigung - Was musst Du beachten?

Die Arbeit stresst Dich nur noch, Dein Chef ist ungerecht und beinahe respektlos und Dir graut es jeden Morgen vor der Arbeit. Oder vielleicht mochtest Du Deinen Job, hast aber ein besseres Angebot woanders bekommen. Was auch immer es sein mag, es ist an der Zeit zu kündigen. Nur wie kündigst Du fristgerecht? Auf was musst Du achten, um nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu kommen? Das und mehr verraten wir Dir hier.  

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Ein Mann telefoniert mit seinem Smartphone und sitzt vor einem Laptop

Solltest Du kündigen?  

Kündigen ist keine einfache Entscheidung. Viel hängt davon ab, dass Du ein geregeltes Einkommen hast. Wenn die Arbeit aber nur noch Stress und Ärger für Dich bedeutet und sie Dein Privatleben beeinflusst, ist es an der Zeit, eine Kündigung in Erwägung zu ziehen. Du arbeitest, um zu leben, du lebst nicht, um zu arbeiten. Unmenschliche Arbeitszeiten, ein respektloser Chef oder bessere Möglichkeiten in einem anderen Job: All das sind Gründe Deiner jetzigen Arbeit den Rücken zuzudrehen.  

Jedoch darfst Du Deine finanzielle Lage nicht vergessen. Ist es Dir möglich mit all Deinen Ausgaben, Rechnungen und Verpflichtungen Deinen Job zu kündigen? Falls nicht, lohnt es sich noch während Du arbeitest, schon nach einem neuen Job zu suchen und eventuell schon die ersten Bewerbungsgespräche festzulegen. So kannst Du einen nahtlosen Übergang garantieren und kommst nicht in finanzielle Probleme. 

Was ist eine fristgerechte Kündigung? 

Die fristgerechte Kündigung gehört zu der Kategorie der ordentlichen Kündigungen. Ebenso ist sie eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung: 

- Ordentliche Kündigung. Das heißt, dass das Arbeitsverhältnis nicht sofort beenden wird, sondern erst nach einer gewissen Frist. Entsprechend musst Du auch die Kündigung fristgerecht einreichen. Sofern es nicht im Arbeitsvertrag anders beschlossen wurde, hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende.  

- Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine fristgerechte sowie eine fristlose Kündigung sind beide einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass nur einer der Vertragspartner die Erklärung aussprechen muss und der andere Partner dieser nicht zustimmen muss. Einen Grund für die Kündigung musst Du als Arbeitnehmer nicht unbedingt angeben.  

Wie kann eine fristgerechte Kündigung aussehen? 

Wie sieht eine fristgerechte Kündigung aus? Was muss da alles mit rein? Wir haben eine Checkliste einwickelt, anhand derer Du Deine fristgerechte Kündigung schreiben kannst: 

- Schriftlich. Der erste und wichtigste Punkt ist dieser: Die Kündigung muss schriftlich und auf Papier erfolgen. Elektronische oder gar mündliche Kündigungen gelten nicht.  

- Datum. Eine Kündigung benötigt stets ein Datum. Wann wird der Vertrag gekündigt? 

- Unterschrift. Wie so viele offizielle Dokumente benötigt auch eine fristgerechte Kündigung eine Unterschrift, um rechtskräftig zu sein. Hier auch wieder wichtig: Eigenhändig unterschreiben. Digitale oder eingescannte Unterschriften sind nicht gültig.  

- Empfänger und Absender. Meist sendest Du eine Kündigung per Post. Selbst wenn Du sie persönlich übergibst, sollte jedoch ein Empfänger und ein Absender in den Briefkopf des Textes. 

- Eindeutigkeit. Es muss sofort verstanden werden, dass es sich um eine Kündigung hält. Vermeide Konjunktive und schreibe am besten schon in den Betreff “Fristgerechte Kündigung”. So weiß Dein Arbeitgeber direkt Bescheid und es entsteht keine Verwirrung.  

- Kündigungsgrund. Bei einer fristgerechten Kündigung hast Du als Arbeitnehmer keine Pflicht einen Grund anzugeben. Du kannst, wenn Du willst, jedoch einen Grund angeben.  

- Bedanken. Wenn Du Dich im Guten von Deinem bisherigen Arbeitgeber trennst, solltest Du Dich immer für die angenehme Zusammenarbeit bedanken. Das ist keine Pflicht, hinterlässt aber einen guten Eindruck und zeugt von Respekt.  

- Arbeitszeugnis. Bitte Deinen Arbeitgeber um ein gutes Arbeitszeugnis. Wenn ihr im Guten auseinander gegangen seid, macht das Dein früherer Arbeitgeber sicherlich gerne.  

Wichtig: Eine schriftliche Kündigung kann nicht widerrufen werden. Überlege Dir also zuvor gut, ob Du wirklich kündigen möchtest.  

Ab wann ist die fristgerechte Kündigung gültig? 

Wenn Du Deinem Arbeitgeber eine fristgerechte Kündigung schickst, ist diese gültig, sobald sie innerhalb seines “Machtbereichs” ist. In den meisten Firmen ist das die Poststelle oder die Personalabteilung. Wenn Du Deine Kündigung persönlich überreichst, gilt sie sofort. Das bedeutet, dass die Frist erst dann anfängt zu laufen, wenn das Schreiben angekommen ist, nicht schon, wenn Du es abschickst.  

Achtung! Natürlich kann Dein Arbeitgeber auch Dir eine fristlose Kündigung schicken. Diese ist ebenso gültig, sobald sie bei Dir im Briefkasten landet. Du als Arbeitnehmer hast meist ein dreiwöchiges Widerspruchsrecht. Wenn Du also vier Wochen im Urlaub bist oder längerfristig nicht in Deinen Briefkasten schaust, kann es sein, dass Du der Kündigung nicht mehr widersprechen kannst und sie automatisch greift.  

Fazit: Formal und rechtzeitig

Es ist nicht immer eine leichte Entscheidung zu kündigen, aber für viele ist es die Richtige. Wenn es einmal für Dich so weit ist, dass Du Dein jetziges Arbeitsverhältnis beenden willst oder musst, dann denke an die zwei wichtigsten Punkte: Pünktlichkeit und Formalität. Halte Dich an die gesetzlich vorgegebenen Formalitäten und die gesetzlich oder vertraglich vorgegebenen Fristen und es gibt keine Probleme.  

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