Rote Löwe auf der Flagge von der Stadt Düsseldorf Düsseldorf. Nähe trifft Freiheit

Sachgebietsleiter*ìn Städtebauförderung

Mitarbeiter der Stadt Düsseldorf - Düsseldorf, Nähe trifft Freiheit - Stell dir vor, dein Stolz wächst täglich mit Düsseldorf. Arbeiten für die Landeshauptstadt

BesGr A 13 LBesO (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) oder EG 12 TVöD
für das Stadtplanungsamt

Lebendige Städte, attraktive Quartiere und zukunftsfähige Gemeinden – die Städtebauförderung leistet einen entscheidenden Beitrag zur positiven Entwicklung unserer Stadt. Mit Unterstützung von Fördermitteln aus Land, Bund und der EU setzen wir im Stadtplanungsamt Projekte um, die das Stadtbild aufwerten, soziale Strukturen stärken und nachhaltige Stadtentwicklung ermöglichen.

Im Sachgebiet Städtebauförderung sorgen wir für die effiziente Beantragung, Verwaltung und Abrechnung dieser Fördermittel. Wir suchen eine engagierte Führungskraft, die Eigeninitiative mitbringt, Freude an einer abwechslungsreichen Tätigkeit hat und die Zukunft unserer Stadt aktiv mitgestalten möchte.

Ihre Aufgaben unter anderem:

Ihr Profil:

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.