Jeder Auszubildende ist laut Berufsbildungsgesetz dazu verpflichtet, ein Berichtsheft als Nachweis der Ausbildung zu führen. Dies ist eine Art Tagebuch, in dem im Rahmen der Ausbildung Erlerntes festgehalten wird und welches unter anderem als Voraussetzung für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen gilt. Es wird zwar nicht direkt benotet, kann aber Notentendenzen entscheiden, falls man in der Abschlussprüfung zwischen zwei Noten steht. Daher sollte es sorgfältig geführt werden und es gilt dabei einiges zu beachten.
Wie führt man ein Berichtsheft?
Es empfiehlt sich, das Berichtsheft täglich oder wöchentlich zu updaten, da man oftmals bereits am Monatsende nicht mehr weiß, welche Lerneinheiten wann durchgeführt wurden. In manchen Unternehmen gilt auch die Vorgabe, das Berichtsheft monatlich oder nach Abteilungen zu untergliedern. Dabei steht es den Azubis in den meisten Fällen frei, das Berichtsheft handschriftlich, digital oder per Online-Software zu führen. Zur Sicherheit sollte man die Form des Ausbildungsnachweises mit dem zuständigen Ausbilder zu Beginn der Ausbildung besprechen, oft stellt das Unternehmen auch im Voraus die benötigten Unterlagen in ausgedruckter Form bereit. Die Inhalte dürfen entweder in Stichpunkten aufgeführt oder auch ausformuliert werden und sollten in der Vergangenheitsform geschrieben sein. Zur Orientierung des inhaltlichen Umfangs empfiehlt die IHK, je nach Berichtsart circa eine DIN-A4-Seite pro Woche oder Monat zu schreiben. Der zeitliche Aufwand sollte sich dabei auf nicht mehr als fünf bis zehn Minuten pro Tag belaufen.
Auch gut zu wissen: Berichtsheft führen ist ein verpflichtender Teil der Ausbildung und darf deshalb während der Arbeitszeit gemacht werden. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass den Auszubildenden genügend Zeit dafür eingeräumt wird. Empfehlenswert ist es, sich in Vorbereitung auf das Schreiben bereits vorher kurze Notizen zu machen, sodass kein essenzieller Teil der Ausbildung vergessen werden kann.
Was kommt alles in das Berichtsheft?
Inhaltlich werden sowohl die Tätigkeiten in der betrieblichen Praxis als auch Themen aus dem Berufsschulunterricht festgehalten. Auch betriebliche Schulungen und Unterweisungen durch Mitarbeiter werden im Berichtsheft dokumentiert. Das Berichtsheft übernimmt so die Funktion eines Nachweises für erlernte Fähigkeiten und Kompetenzen. Dabei darf man sich ruhig kurzfassen und die Zusammenfassung eher komprimiert halten, es müssen keine Details über die einzelnen Arbeitsschritte festgehalten werden. Um Erlerntes oder Prozesse zu veranschaulichen, dürfen allerdings auch gerne Bilder oder Skizzen verwendet werden. Insbesondere sensible, firmeninterne Daten sollten auf gar keinen Fall im Berichtsheft auftauchen. Fehlt man an bestimmten Tagen aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Terminen im Betrieb oder der Schule, sollte auch dies sorgfältig in das Berichtsheft eingetragen werden.
Als erste Seite sollte im Berichtsheft ein Deckblatt platziert werden, direkt gefolgt von der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes. Das angeeignete Wissen wird im Anschluss in „Tätigkeiten im Betrieb“ und „Unterricht in der Berufsschule“ unterteilt. Zum Zwecke der Übersichtlichkeit ist es zusätzlich ratsam, zwischen den verschiedenen Ausbildungsjahren Trennblätter zu platzieren. Damit das Berichtsheft leicht einer Person zuzuordnen ist, wird auf jeder Seite Name, Ausbildungsjahr und Berichtszeitraum notiert.
Was du sonst noch beachten solltest
Während der Ausbildung sollte das Berichtsheft im besten Fall wöchentlich – mindestens aber einmal im Monat – durch den Ausbilder kontrolliert und signiert werden. Falls der Ausbilder die Kontrolle ab und an vergessen sollte, darf und sollte er durch den Auszubildenden daran erinnert werden. Umgekehrt ist auch der Ausbilder in der Verantwortung, den Azubi aktiv auf seine Pflicht, das Berichtsheft zu führen, hinzuweisen. Dabei geht es nicht nur darum, die Regelmäßigkeit der Einträge zu kontrollieren, es dient auch dem Zweck, Tipps und Verbesserungsvorschläge seitens des zuständigen Ausbilders zu erhalten. Zudem bestätigt dieser die aufgeführten, erlernten Kompetenzen.
Mit der eigenen Unterschrift des Azubis versichert dieser, dass die Inhalte wahrheitsgemäß und selbstständig verfasst wurden. Sollte ein Auszubildender das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so muss das Berichtsheft einmal im Quartal auch durch einen Erziehungsberechtigten signiert werden. Auch wenn die Unterschriften der verschiedenen Beteiligten auf den ersten Blick nicht so wichtig erscheinen, so sind sie doch unerlässlich und nur mit ihnen ist das Berichtsheft vollständig und ermöglicht dem Auszubildenden die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Was das Berichtsheft angeht, gibt es also einiges zu beachten. Wenn man es aber sorgfältig führt und regelmäßig alle erlernten Fähigkeiten einträgt, ist es wirklich kein Hexenwerk und sollte keine großen Schwierigkeiten darstellen.